Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Bundesverfassungsgericht hat in den Verfahren gegen den ESM die mündliche Verhandlung für den 11./12. Juni 2013 (Verhandlungsgliederung) anberaumt. Als Verfahrensbevollmächtigter von insgesamt 18 Beschwerdeführern – 2 BvR 1824/12 – wird Prof. Markus C. Kerber an dieser Verhandlung teilnehmen. Die Studienvereinigung Europolis, deren Vertreter ebenfalls in Karlsruhe anwesend sein werden, wird auf dieser Website über den Gang der mündlichen Verhandlung berichten.
Mit den auf dieser Sonderseite exklusiv zur Verfügung gestellten Inhalten möchten wir sie zum einen auf den 11./12. Juni 2013 einstimmen. Zum anderen werden wir tagesaktuell Hintergrundberichte, Interviews und Kommentare veröffentlichen.
Ergänzend finden Sie u.a. Links zu den bisher ergangenen Entscheidungen sowie Pressemitteilungen zu den Verfahren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Newsticker
Plädoyer Markus C. Kerber – “Der ESM ist kein Stabilitätsmechanismus, sondern eine Hydra”
„Der ESM ist kein Stabilisierungsmechanismus sondern eine Hydra.“ Wie EZB und ESM die Regeln ihrer Tätigkeit umschreiben und sichvom Urteil… mehr »
Interview mit Prof. Markus C. Kerber “Karlsruhe 12.06.2013″
1. Heute Vormittag hat Professor Sinn das OMT-Programm als Versicherungsmechanismus bezeichnet. Teilen Sie seine Auffassung und können Sie dies unserer… mehr »
Sinn, Fuest, Kerber & Co.: Ökonomen kritisieren vor Gericht den EZB-Kurs
Mit deutlicher Kritik am Krisen-Kurs der Europäischen Zentralbank haben Ökonomen die Notenbank vor dem Bundesverfassungsgericht in Bedrängnis gebracht. Die Retterei… mehr »
Il giorno del giudizio sull’euro
di Andrea Mollica – 12/06/2013 – Gli avversari della moneta unica sperano in una bocciatura dell’intervento che ha fermato la… mehr »
Euro-Kläger Kerber im Interview “Die EZB verhält sich wie ein Diktator”
von Malte Fischer Der Euro-Kläger Markus C. Kerber geißelt die Anleihekäufe der EZB als monetäre Staatsfinanzierung. Die Verfassungsrichter könnten der… mehr »
Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht “Ungeahnte Haftungsfolgen für Deutschland”
Der Berliner Finanzwissenschaftler Markus C. Kerber gehört zu den Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht. Ausschnitte aus seinem Plädoyer. Das Bundesverfassungsgericht nimmt… mehr »
La Cour constitutionnelle allemande contrôle le “bazooka” de la BCE
Les sages de Karlsruhe tiennent deux jours d’auditions publiques sur le programme de rachat de dette publique présenté par l’institution… mehr »
Euro-Kläger: “EZB wie ein Diktator”
Euro-Kläger Markus C. Kerber kritisiert deutlich die Anleihekäufe als monetäre Staatsfinanzierung und sieht dass die Verfassungsrichter der Bundesbank Argumente liefern… mehr »
Verhandlungen in Karlsruhe ESM-Klage: Kompetenzen der EZB auf dem Prüfstand
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, “inwieweit” die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Kompetenzen überschritten hat und der dauerhafte Euro-Rettungsfonds (ESM) gegen das… mehr »
In Germania si alza lo scontro sulla Bce. Fmi e Lagarde in difesa di Mario Draghi
I falchi del rigore affondano i loro attacchi sulla legittimità delle Omt. Per Weidmann devono essere limitate, per Sinn il… mehr »
Der Tag der Abrechnung mit dem Euro
Das Karlsruher Urteil über die Euro-Rettungspolitik könnte sich als das bedeutsamste Urteil für Jahrzehnte erweisen. Verfassungsrichter Voßkuhle hat gleich zu… mehr »
Europolis liefert Steilvorlage für die Bundesbank gegen die EZB: “Der ESM ist im kollusiven Verbund mit der EZB eine Hydra”
Nachdem der Verfahrensbevollmächtigte Professor Markus C. Kerber der Klägergruppe Europolis den ESM in seinem Eingangsplädoyer als Hydra bezeichnet hatte, führte… mehr »
Mündliche Verhandlung in
Sachen ESM/EZB
- BVerfG: 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/1007.09.2011, Karlsruhe
- EuG: "Nichtigkeitsklage – Rechtsbehelfsfrist – Offensichtliche Unzulässigkeit" in der Rechtssache T‑532/1116. Dezember 2011, Luxemburg
- Estnisches Verfassungsgericht: 3-4-1-6-1212.07.2012, Tartu Estonia
- BVerfG: 2 BvR 1824/12 Absatz-Nr. (1 - 14)12.9.2012, Karlsruhe
- BVerfG: 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12, 2 BvE 6/1212.09.2012, Karlsruhe
- EuGH: Rs. C-370/12 (Pringle)27.11.2012, Luxembourg
- SV 2/12-1816.03. 2013, Wien (Österreich)
- Urteil des Portugiesischen Verfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Sparmaßnahmen05.04.2013, Lissabon
- BVerfG: 2 BvQ 17/13 Absatz-Nr. (1 - 31)17.4.2013, Karlsruhe
Bestimmungen zur EWU im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Artikel 119: Grundsätze der Wirtschafts- und Währungspolitik
- Artikel 122:Befugnis des Rates bei Schwierigkeiten
- Artikel 123: Verbot von Kreditfazilitäten für öffentliche Einrichtungen
- Artikel 124: Verbot bevorrechtigten Zugangs
- Artikel 125: Haftungsausschlüsse
- Artikel 126: Übermäßige öffentliche Defizite; Haushaltsdisziplin
- Artikel 127: Ziele und Aufgaben
- Artikel 128: Ausgabe von Banknoten und Münzen
- Artikel 129: ESZB, EZB Struktur und Satzung
- Artikel 130: Unabhängigkeit der EZB und NZB
- Verordnung (EU) 1176/11: Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
- Beschluss EZB-Rates vom 6.9.2012 Technical Features of Outright Monetary Transactions (OMTs)
- Pressemitteilung der EZB vom 6.9.2012 / Einleitende Bemerkungen des Präsidenten der EZB (Mario Draghi)
- Artikel 88 GG: Bestimmungen zur EWU im Grundgesetz
- Eilverfahren
- Griechenlandhilfe
- EZB
- Verfassungsbeschwerde
- europäische Integration
- Eurozone
- Bankenunion
- Europaskepsis
- Fiskalvertrag
- Eurokrise
- Griechenland
- Eurostabilisierung
- Parallelwährung
- Bundesverfassungsgericht
- Rettungsschirm
- Lissabon-Vertrag
- ESM
- Dieter Spethmann
- Karlsruhe
- Spanien
- Bundesregierung
- Kerber
- Brüssel
- Guldenmark
- BVerfG
