1. Die Implementierung des QE durch die Deutsche Bundesbank passt nicht zu ihrer couragierten Gegnerschaft zu den Beschlüssen der EZB vom 22.01.2015. Angesichts der faktischen Schwierigkeiten, den Kauf von Anleihen in der von der EZB gewünschten Größenordnung durchzuführen, wäre es konsequent, wenn die Bundesbank die Bundesregierung auffordert, gegen die EZB ein Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 263 Abs. 2 AEUV vor dem EuGH einzuleiten. Die Bundesregierung und mit ihr der Bundestag sind aufgrund des Lissabon-Urteils des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, gemäß ihrer Integrationsverantwortung darauf hinzuwirken, dass die EU-Organe sich an die Grenzen ihrer Befugnisse halten. (weiterlesen …)