Beim OMT-Programm hat das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort
Nachdem der EuGH das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank entgegen der schwerwiegenden Bedenken des Bundesverfassungsgerichts mit europäischem Recht vereinbar erklärt hatte, wird am Dienstag, den 16.2.2016 in Karlsruhe erneut verhandelt. (Weiterlesen …)