Wie der Chef des ESM, Klaus Regling, mitteilen ließ, hat die griechische Regierung am 8.7.2015 durch ihren Finanzminister Tsakalotos beim Euro-Rettungsfonds ESM einen Antrag auf Gewährung des nunmehr dritten Hilfsprogramms eingereicht.
Entsprechend des Art. 13 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) müssen für die Gewährung von Stabilitätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität an das betreffende ESM-Mitglied drei Voraussetzungen erfüllt sein.(weiterlesen …)