Pressemitteilung zur Urteilsverkündung in Sachen ESM

18.03.2014 | Neuigkeiten, Pressemitteilungen

Pressemitteilung

Europolis: Keine Eurorettung um jeden Preis

Berlin, 18. März 2014

Das Bundesverfassungsgericht hält ganz auf der Linie der vorläufigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zum ESM an der Vereinbarkeit des ESM fest. Indessen mahnen die Richter die Einhaltung der ESM-Haftungsobergrenze in Höhe von 190 Mrd. EUR an und erinnern an die parlamentarische Haushaltsverantwortung. Das Gericht – so der Verfahrensbevollmächtigte Prof. Markus C. Kerber – „hat trotz der Verwerfung der Verfassungsbeschwerden die Grenzen der Eurorettung abgesteckt.“

„Zudem ist mit dem heutigen Urteilsspruch,“ so Kerber weiter, „das Verfahren keinesfalls beendet. Es gilt sich, nunmehr auf das Verfahren gegen den OMT-Beschluss vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu konzentrieren.“ Angesichts der Scheu der Luxemburger Richter bei Klagen gegen die Europäische Zentralbank (EZB) bedürfe es – wie Kerber und sein Mitarbeiter Dr. Stefan Städter  ausführen – „harter Überzeugungsarbeit.“

Das Europolis-Team

 

Pressemitteilung Europolis (als PDF)

weitere Beiträge

Neuigkeiten Pressemitteilungen
von Die Redaktion | April 30th, 2012
Zeit für einen historischen Kompromiss – Warum Europa keine Einheitswährung braucht
von Die Redaktion | Mai 23rd, 2011
Warum zögert das Bundesverfassungsgericht?
von Die Redaktion | September 29th, 2009
Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. jur. Dr. Ing. e. h. Dieter Spethmann
von Die Redaktion | Mai 10th, 2010
Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
von Die Redaktion | Juni 7th, 2010
Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Euro-Stabilisierungsgesetz

Wir möchte Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Dazu speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen