Ideen ohne Zündstoff

10.07.2012 | Beiträge, Kommentare

Ideen ohne Zündstoff

Die Lösungsansätze in Lord Wolfsons Wettbewerb
zur Abwicklung der Eurozone

Aus London ist zu erfahren, dass der Wolfson-Preis für den „besten Plan zum Ausstieg
aus dem Euro“ nunmehr vergeben wurde. Der Gewinner, Roger Bootle, ist
kein Überraschungssieger. Er war bereits im Frühjahr auf der Shortlist an erste
Stelle gesetzt worden. Wir wollen gleichwohl einen Überblick über alle Lösungsansätze
vermitteln und dokumentieren dies mit dem folgenden Text.

Lord Wolfson hätte mehr Beachtung verdient. Doch in Kontinentaleuropa wurde der von ihm gestiftete Ideenwettbewerb über ein Break-up der Eurozone mit Schweigen honoriert. In Paris aber auch in Brüssel halten die unbedingten Befürworter des Euros und Advokaten fortgesetzter und entgrenzter Eurorettung die Initiative des Mitglieds des britischen Oberhauses für politisch nahezu unanständig. Dabei sagt eigentlich nichts mehr über das Vereinigte Königreich, Land des Freihandels, Wegbereiter der Globalisierung, des Empire und natürlicher Skeptiker gegenüber Brüsseler Zentralgewalt aus, als einen solchen Ideenwettbewerb angesichts der Untauglichkeit der bisherigen Eurorettungsversuche zu stiften.

Was Lord Wolfson aus privater Tasche bezahlte, ist ein löbliches Unterfangen, in die festgefahrene Eurodiskussion Bewegung zu bringen. Währenddessen schwiegen die zahlreichen Think-Tanks in Brüssel und Paris über die Notwendigkeit eines Plan B. Sie, die wie Bruegel überwiegend staatlich oder indirekt durch Steuergelder finanziert sind, konnten sich gar nicht leisten, wozu sich Lord Wolfson die Freiheit nahm: das aus Brüsseler und Pariser Sicht Undenkbare zu denken und zu überlegen, was für den Fall eines Scheiterns der Eurozone getan werden müsse, um ihre Abwicklung zu gestalten.

Indessen war Lord Wolfson akademisch schlecht beraten, als er durch die wettbewerbsleitende Frage die wissenschaftliche Neugier von vornherein außerordentlich einschränkte: „Wenn Mitgliedstaaten die europäische Währungs- und Wirtschaftsunion verlassen, was wäre der beste Weg für das wirtschaftliche Verfahren, um die gesundeste Grundlegung künftigen Wachstums und Wohlstands des gegenwärtigen Mitgliedstaates zu gewährleisten?“

Diese Einengung der akademischen Fragestellung unterstellt, dass einzelne Mitgliedstaaten die EWU verlassen, um zu einer nationalen Währung zurückzukehren. Ebenso restringierend muss empfunden werden, dass das Austrittsverfahren danach zu beurteilen sein soll, ob es bei dem betroffenen Mitgliedstaat die gesundeste Grundlegung künftigen Wachstums und Wohlstands gewährleistet.

Damit hat Lord Wolfson den Teilnehmern an seinem Wettbewerb gleich in zwei, die Wahrheitssuche beschränkenden, Einengungen auferlegt. Zum einen die Hypothese, dass die Eurozone von Mitgliedstaaten verlassen werden könne und solle, und es dementsprechend keine anderen Umgestaltungsmöglichkeiten als die eines Break-up geben würde. Zum anderen, dass Ob und Wie eines solchen Break-up ausschließlich danach zu beurteilen seien, welches Potential sich danach hinsichtlich Wachstumschancen und Wohlstand stelle.

So kommen nicht nur die anderen denkbaren Optionen eindeutig zu kurz, sondern auch ihre Evaluierungskriterien. Denn Evaluierungskriterien dürfen sich nicht auf die künftigen Wachstums- und Wohlstandschancen des austretenden Landes beschränken, sondern müssen die zumutbaren Austrittskosten für alle betroffenen EU-Mitgliedstaaten miteinbeziehen, also insbesondere auch jene, die heutzutage gar nicht in der Eurozone sind.

Wie konnte ein so kluger Mann wie Lord Wolfson angesichts der negativen Spill over Effekte der Irlandkrise für Großbritannien übersehen, dass für die Beurteilung eines Austritts- und Abwicklungsszenarios auch und gerade legitimerweise die Interessen der Nicht-Eurozonenmitglieder der EU, insbesondere Großbritanniens, Dänemarks, Schwedens und der osteuropäischen Mitgliedstaaten eine Rolle spielen sollen.

Die Verengung der Fragestellung wirkt sich zwangsläufig auf die Qualität der Ausarbeitungen aus. Denn allen Lösungsansätzen ist die These gemeinsam, dass schwache Länder wie Griechenland aus der Eurozone austreten und die nationale Währung wieder einführen, oder starke Länder aus der Eurozone austreten, um ihre nationale Währung wieder einzuführen. Im Folgenden sollen einige allen Lösungsansätzen gemeinsamen Fragestellungen dargestellt, zusammengefasst, problematisiert werden. Dazu gehört

–         die Frage nach der Intransparenz bzw. Diskretion der Vorbereitungsmaßnahmen für einen Euro-Austritt. Hier scheiden sich die Geister. Einige Autoren, so Roubini (der nicht an Wolfsons Wettbewerb teilgenommen hat, aber gleichwohl einen Lösungsvorschlag unterbreitet hat)[1], bestehen auf Transparenz und begründen diese damit, die Märkte müssten sich auf eine solche Umstellung einstellen können. Dementgegen hält Bootle[2] eine strenge Geheimhaltung des Austritts- und Währungsumstellungsverfahrens für unerlässlich, um im Kapitalverkehr keine Verwerfungen auszulösen.

–         die Notwendigkeit von Kontrollen des Kapitalverkehrs: hier weist Bootle darauf hin, dass, sobald ein Verdacht entsteht, ein schwaches Land die Eurozone verlassen wird, Investoren ihr Kapital aus diesem Land abziehen und es schnell in andere Währungen tauschen würden. Bootle schlägt zur Lösung dieses Problems[3] kurzfristige Kapitalverkehrskontrollen sowie Bank-Ferientage vor.

Auch hier wird deutlich, dass die Perspektive des Lösungsansatzes der Austritt eines schwachen Landes aus der Eurozone ist. In einem solchen Szenario kann sich die Problematik der Kapitalflucht stellen. Das Ausmaß dieser Kapitalflucht sollte nicht überbewertet werden, zumal bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus den mediterranen Ländern sehr viel Kapital in die Leistungsbilanz-Überschussländer fließt. Daher würden sich die Probleme eines Austritts im Wesentlichen auf einen kurzen Zeitraum begrenzen.

–         Ausufernd wird von allen anderen die Umstellungsrate im Falle einer Redenominierung des Euros in eine nationale Währung erörtert. Die praktische Erwägung, einen Umstellungskurs von 1:1 zu finden, ist plausibel. Denn so können sich die Endverbraucher am ehesten vorbereiten, sodass die Umstellung, Umrechnung und Redenominierung nicht zu schwierigen arithmetischen Problemen führt.

Die in diesem Zusammenhang ebenfalls erörterte praktische Schwierigkeit der kurzfristigen Beschaffung von Geldmünzen und Banknoten ist ein eher marginales Problem. Es ist nahezu unmöglich, kurzfristig eine Umstellung im Falle des Austritts eines schwachen Landes vorzunehmen und ebenso kurzfristig die nationale Wirtschaft mit entsprechenden Banknoten und Geldmünzen zu versorgen. Die wiederholt vorgetragene Überlegung, während der Übergangsphase Eurobargeld weiter im Umlauf zu belassen, ist ein Zugeständnis: Praktisch wird in all diesen Fällen der Währungsumstellung die Parallelität mehrerer Währungen als gesetzliche Zahlungsmittel in Kauf genommen.

–         Relevant sei ebenfalls die Frage nach dem Verhalten der EZB im Falle eines Rückzugs z. B. von Griechenland aus der Eurozone. Die in diesem Zusammenhang problematisierte Eigenkapitalausstattung der griechischen Nationalbank, bzw. die Rückführung des Eigenkapitalanteils und des Gold- und Devisenreserveanteils, den sie in die EZB eingebracht hat, scheint an dieser Stelle vernachlässigenswert. Denn er ist, gemessen an dem Gold- und Devisenreserven sowohl der EZB als auch der griechischen Nationalbank zu irrelevant, um irgendeine praktische Bedeutung zu haben. Relevanter demgegenüber wäre die abwertungsbedingte Unfähigkeit eines Schwach-Währungs-Landes im Fall des Austritts, die von der EZB und den nationalen Zentralbanken des Eurosystems erworbenen Staatsanleihen mit der neuen Währung zurückzukaufen. Im Fall einer 1:1 Parität wäre dies unproblematisch. Jedoch führt die erwartete Abwertung der neuen Währung des austretenden Landes dazu, dass ein Rückkauf der vom Eurosystem erworbenen Staatsanleihen nicht ohne eine Mehrbelastung des austretenden Staates oder einen Verlust mit entsprechender Folge für das Eigenkapital der EZB möglich wäre.

Zusammen mit Nordvig hat Firoozye, der Leiter von European Rates Strategy – Nomura Securities, eine Stellungnahme abgegeben, die auf den zahlreichen Studien basiert, welche von Nomura bereits zur Risikolage der Eurozone und ihrer Entwicklung seit 2010 veröffentlich wurden[4].

Spezifikum des Vorschlags von Nomura ist zunächst eine sehr viel differenziertere Beschreibung des Abwicklungsszenarios. Firoozye/Nordvig differenzieren zwischen dem Ausscheiden einiger weniger, schwacher Staaten (Limited Break-up), oder der totalen Auflösung der Eurozone infolge der Zahlungsunfähigkeit eines wichtigen Eurozonenlandes (Bing-Bang Break-up), bzw. eines jahrelangen Häutungsprozesses, bei dem die fundamental heterogenen Länder sich peu à peu aus der Eurozone verabschieden. Hierzu zählt Firoozye deutlich nicht Italien. Besondere Aufmerksamkeit räumen Firoozye/Nordvig der Redenominierung von Euro-Obligationen ein. Sie weisen darauf hin, dass die meisten Euro-Obligationen unter Geltung des englischen und New Yorker Rechts emittiert worden sind, so dass die Redenominierung in eine neue Währung nicht ohne Schwierigkeiten vonstattengehen könne. In diesem Zusammenhang wird oberflächlich auf das Lex Monetae eingegangen, also das international anerkannte Recht eines jeden Staates, seine eigene Währung zu bestimmen. Abgesehen von der Frage, ob die Eurozonen-Mitgliedsländer von diesem Recht durch Unterzeichnung der europäischen Verträge, insbesondere des Maastricht-Vertrags (vgl. S. 127/128 AEUV) verzichtet haben, ist nicht ersichtlich, was der Redenominierung der unterschiedlichen Euro-Obligationen, unabhängig von ihrer jeweiligen Jurisdiktion, entgegenstehen sollte. Warum gerade von der Europäischen Kommission in diesem Zusammenhang erwartet wird, dass Sie eine Break-up-Richtlinie erlässt, ist nicht nachvollziehbar, zumal die Europäische Kommission gegenwärtig alle Hebel in Bewegung setzt, die Eurozone zu retten.

Warum es aus Gründen der Redenominierung notwendig sein soll, die ECU-Währung wiederzubeleben, und zwar noch dazu mit Hilfe der Europäischen Kommission, ist ebenso wenig einsichtig. Die Idee eines Hart-ECU, in den 80er Jahren von dem damaligen Chef der Bank of England vorgeschlagen, sollte die Einheitswährung substituieren und an ihrer Stelle eine neue Gemeinschaftswährung – neben den Nationalwährungen – erstellen. Sie nunmehr im Rahmen eines Abwicklungsszenarios einzuführen, ist schon deshalb nicht plausibel, weil damit nur für einen Übergangszeitraum eine neue Währung geschaffen würde, ohne sie als Hartwährung eines optimierten Währungsraums zu kreieren. Ähnlich forciert wie der Vorschlag nach einer Neuversion der ECU-Währung, um diese permanent zu etablieren, erscheint der Vorschlag der Schaffung eines Forward-Markts für Inner-Eurozonen-Devisenrisiken[5].

Alles in Allem ein buntes Potpourri von praktischen Vorschlägen, die den Vorteil haben, die Debatte über die „Fortentwicklung“ der Eurozone sowie der Konstitution einer europäischen Währungsordnung anzuregen. Allein entscheidende politische Impulse vermag der aufmerksame Leser  den Papieren nicht zu entnehmen.


[1] Roubini, Global Economics, A How-To Manual for an Amicable EZ Divorce

[2] Capital Economics, Leaving the Euro: A practical Guide, S. 21 ff.

[3] Vgl. S. 47 ff.

[4] Nomura, Currency risk in a Eurozone break-up – Legal Aspects

[5] Vgl. Firoozye/Nordvig, S. 35.

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