20-05-10
Dankt die Republik ab?
Rechtsbruch im Namen Europas.
Dennoch: Die Bundesregierung kapituliert und Sarkozy erfindet die EWU neu
Von Markus C. Kerber[1]
Die in jener geheimnisvollen Brüsseler Nacht des 9. Mai -in Abwesenheit des Finanzministers - in Brüssel „ausgehandelte“ Inhaftungnahme der Deutschen für die öffentlichen Finanzen der anderen Eurostaaten ist der Höhepunkt einer Entwicklung, die bereits als eine potentielle Gefahrenlage im Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschrieben wurde. Indes ging das Bundesverfassungsgericht von der Befürchtung aus, dass die Europäische Gemeinschaft sich ggf. in Form eines sogenannten ausbrechenden Rechtsaktes Befugnisse zuschanzen würde, die nicht mehr mit den Ermächtigungsgrundlagen des Vertrages vereinbar wären. Die Besonderheit des in Brüssel vereinbarten neuen Prinzips „alle haften für alle“ statt „jeder haftet für seine eigenen Schulden“ liegt nun darin, dass die Bundesregierung an diesem Putsch gegen die Stabilitätsgemeinschaft beteiligt war. Das ändert nichts daran, dass es sich um einen eklatanten Bruch des EU-Rechts (Art. 125 AEUV) und eine historische Abwendung von der Stabilitätsgemeinschaft zur Transferunion handelt. >>> mehr
[1] Prof. Dr. Markus C. Kerber ist Verfahrensbevollmächtigter der Verfassungsbeschwerde gegen das genannte Griechenlandgesetz. Er lehrt öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik an der TU Berlin und am I.E.P. in Paris.