Les vues du Général de Gaulle sur l’Europe

19.10.2011 | Kommentare

Par Pierre Maillard, Ambassadeur de France, Ancien conseiller diplomatique du Général de Gaulle.

Conférence prononcée à l’Académie diplomatique Bruxelles en Juin 2009

On a fait, en son temps, beaucoup de procès au général de Gaulle à propos de ses idées sur l’Europe. Certains propos occasionnels de sa part, son rejet avant son retour au pouvoir, de la communauté européenne de Défense, enfin son souci majeur et permanent de la destinée de la France l’expliquent dans une certaine mesure. Pourtant, non seulement le Général a toujours eu la vive conscience de la solidarité qui unissait la France aux autres pays de l’Europe occidentale, mais il n’avait en outre jamais oublié tout ce que l’Europe à travers tous ses peuples avait apporté au monde sur le plan de la culture, de la pensée, de la science ainsi que du Droit, apportant ainsi une contribution majeure et collective à la civilisation universelle. Au surplus cette préoccupation s’était manifestée dès le temps de guerre.

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Alles unter Kontrolle

15.08.2011 | Edition Europolis, Kommentare

Bericht aus der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe und zum Eurorettungsschirm am 5.7.2011

Über 50 Verfassungsbeschwerden hatte das Bundesverfassungsgericht zur Griechenlandhilfe und zum Eurorettungsschirm erhalten. Zahlreiche Petenten wollten verhindern, dass ihre Grundrechte auf Eigentum und partizipative Mitwirkung an der Demokratie gem. Art. 38 GG durch die Verpfändung deutscher Ressourcen und insbesondere deutscher Bonität verletzt würden. Bei einem solchen Andrang in Karlsruhe sollte man meinen, dass das Gericht nicht nur die Qual der Wahl hatte, sondern nach qualitativen Gesichtspunkten die Pilotverfahren auswählen konnte. Zwei von den mehr als 50 Verfahren hatte es schließlich zum Piloten erkoren. Zwei, die bereits seit Jahren von den Medien als opposition de la majesté gegen Euro und Brüssel von sich reden machen. Zum einen den parlamentarischen Sonderling Dr. Gauweiler, der ein Narrendasein als direkt gewählter Abgeordneter in der CSU-Fraktion fristet. Er – ein ehemaliger Mignon von Franz Josef Strauß – kann sich mittlerweile alles erlauben. Und dies tut er auch wohlwissend, dass jede Verfassungsklage Publizität bringt und sein Profil als Anwalt schärft. Des Weiteren die Berufskläger gegen den Euro, die ihr Vorbringen selbst als Professoren-Klage betiteln: Die Herren Schachtschneider und Starbatty – beide emeritierte Ordinarien – sowie die Herren Nölling – ehemals Hamburgische Landesbank – sowie der Ex-HelaBank-Vorstand Wilhelm Hankel.

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Ein Meister aus Spanien – Mit dem Tod von Pablo Lucas Verdu verliert die europäische Staatsrechtslehre eine große Gelehrtenpersönlichkeit

25.07.2011 | Kommentare

Wie jetzt erst bekannt wurde, verstarb am 6. Juli des Jahres Pablo Lucas Verdu, Emeritus für Verfassungsrecht an der Universität Complutense von Madrid und Mitglied der Königlichen Akademie für Moral und Politikwissenschaft im Alter von 88 Jahren an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Lucas Verdu gehörte zu den gebildesten, angesehensten und diskretesten Persönlichkeiten der spanischen Staatsrechtswissenschaft. Er konnte auf ein erfülltes, erfolgreiches akademisches Leben zurückblicken, das ihn die Tiefen des spanischen Frankismus und die Höhen der demokratischen Emanzipation hat erleben lassen. Als Assistent von Tierno Galvan an der Universität in Salamanca, dann später in Bilbao und Madrid gehört er zu den Wegbereitern eines interdisziplinär angelegten Verfassungsverständnisses, welches weit über die iberische Halbinsel hinausgriff. Ohne die geringsten politischen Affinitäten zu Carl Schmitt zu haben, widmete Lucas Verdu diesem – wie er betonte – „Begriffshexer“ große Aufmerksamkeit und manche Studie. Sein akademisches Interesse aber mehr noch sein Herz schlug für die Vertreter des Rechtspositivismus der Weimarer Republik, insbesondere Hans Kelsen und Rudolf Smend. Das gesamte Rechtsdenken der Weimarer Republik ist von niemanden in Spanien in seiner Generation so umfassend und anschaulich dargestellt worden wie von Lucas Verdu. Über Spanien hinaus war Lucas Verdu eine bekannte akademische Persönlichkeit im italienischen Raum ebenso wie bei seinen portugiesischen und lateinamerikanischen Kollegen. Seine akademische Neugier und seine wissenschaftliche Disziplin begleiteten ihn bis ins hohe Alter. Sein Tod – von der Tragik eines absurden Unfalls umwittert – markiert einen herben Verlust für die akademische Landschaft Spaniens. Aber auch die deutsche Staatsrechtslehre hat in Pablo Lucas Verdu einen Freund verloren.

Hans-Olaf Henkel zum Votum in Finnland

19.04.2011 | Kommentare

„Mit dem Versprechen, aus dem Einheitseuro auszusteigen, würde auch in Deutschland jede Partei eine ungeheure Zustimmung erfahren!“, erklärte Hans-Olaf Henkel anlässlich des Erfolgs der Partei „Wahre Finnen“ bei der Wahl des finnischen Reichstags.

Dabei sei es in Deutschland weder nötig noch angebracht, ein solches Programm mit anderen sogenannten rechtspopulistischen Themen wie „Zuwanderung“ oder „Europaskepsis“ zu verbinden. Allerdings dürfe man sich nicht wundern, wenn mit immer neuen „Rettungsschirmen“, die zu Lasten Deutschlands, Finnlands und einiger anderer Länder aufgespannt würden, die jeweilige Bevölkerung nicht nur mit wachsendem Unbehagen gegen den Einheitseuro, sondern auch gegen das „Projekt Europa“ reagiert. Es zeige sich immer deutlicher, dass sich eine kleine Anzahl von nördlichen „Geberländern“ einer größeren von „Nehmerländern“ gegenübersieht und finanziell ausgeliefert ist.

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La Chine est-elle la principale responsable des déséquilibres économiques et monétaires actuels ?

14.01.2011 | Kommentare

A entendre de nombreux économistes, la Chine serait la principale responsable des déséquilibres économiques et monétaires actuels. Elle exporterait trop, sa monnaie serait systématiquement sous-évaluée, sa consommation et le niveau de vie des chinois seraient insuffisants. Si elle laissait flotter sa monnaie, qui se réévaluerait certainement, tout le monde y trouverait son compte. La Chine exportant moins, les déficits courants des pays développés, en particulier des Etats-Unis, qui importeraient moins et exporteraient plus, diminueraient ou même disparaîtraient. L’économie chinoise pourrait se concentrer sur le marché intérieur au profit de la population dont le niveau de vie augmenterait plus rapidement, ce qui la conduirait à importer au profit des entreprises étrangères, qu’elles soient présentes en Chine et/ou y exportent. Par ailleurs, l’excédent courant chinois se réduirait ou même disparaîtrait. La Chine achèterait moins de titres émis par le Trésor américain pour couvrir le déficit de ce pays et les Etats-Unis ne dépendraient plus autant de l’argent chinois. Bref, tout irait « mieux » dans le monde économique et financier! Mais la réalité est moins simple.

Im Zweifel für die Regierung

5.07.2010 | Kommentare

Im Eilverfahren eines Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (BR-Drs. 291/10, BT-Drs. 17/1685, BT-Drs. 17/1740) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag auf eine einstweilige Anordnung, der Bundesregierung die Mitwirkung an allen notwendigen intergouvernementalen und regierungsamtlichen Beschlüssen zu untersagen, abgelehnt. Die Ablehnung fußt darauf, dass der Antrag „jedenfalls“ unbegründet sei.

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Les Graves dangers du « Too big to Fail »

12.04.2010 | Kommentare

Par Didier Pène, Professeur émérite à HEC

Des Etats ont déjà, avant la crise récente, aidé et même nationalisé provisoirement des établissements financiers comme les Caisses d’Epargne américaines en 1989 ou des banques japonaises et suédoises dans les années 90. Mais en 2008-2009, il a fallu aller plus loin dans plusieurs  pays dont certains financièrement très importants comme les USA et la Grande- Bretagne.C’était nécessaire pour éviter une crise aussi ou plus durable et grave que celle de 1929 et des désordres non seulement financiers et économique mais probablement aussi politiques.

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Schädigt Schäuble Deutschland?

15.03.2010 | Kommentare

Die Forderung des Bundesfinanzministers nach einem EWF ignoriert bestehendes europäisches Recht  und dient den Pariser Machthabern.

Nicht genug, dass sich Griechenland mit Hilfe von Statistikbetrügereien in die Europäische Währungsunion hineingeschmuggelt hat. Nunmehr wird der relativ kleine Brandherd eines nur in geografischer Hinsicht europäischen Landes aufgrund seines Finanznotstandes zu einer Feuersbrunst für die europäische Währungsunion. Noch vor kurzem hatten die politisch-administrativen Eliten der Europäischen Gemeinschaft – allen voran die Bundesregierung –  betont: Griechenland sei, nachdem es bereits seit Jahren unberechtigt in der Europäischen Währungsunion die Zinsvorteile der Gemeinschaftswährung für sich verbuchen konnte, nunmehr gefordert, eigenständig den Kopf aus der Schlinge seiner Verschuldung zu ziehen. Die gelungene, dreifach überzeichnete Anleihe in Höhe von 5 Mrd. Euro schien Griechenland Aufschub und der deutschen Position des No bail out Glaubwürdigkeit zu verleihen. Dabei wäre eine andere Stellungnahme rechtlich auch gar nicht zulässig gewesen. Denn Art. 103 ex-EGV (jetzt Art. 125 AEUV) regelt nicht nur den Ausschluss jeglicher Haftung der Europäischen Union für die Schulden von Mitgliedern der Europäischen Währungsunion, sondern enthält ein umfassendes bail-out-Verbot. Damit wollten die Architekten der Währungsunion – unter ihnen auch Jürgen Stark – den Märkten deutlich machen, dass niemand anderes als das Schuldnerland selbst für seine Schulden hafte. Zwar ist kein ausdrückliches Verbot an die Europäische Union adressiert, Griechenland direkt oder indirekt aus der Schuldenmisere zu helfen. Doch das Telos des Verbots gem. Art. 125 AEUV, dessen Beachtung nach herrschender Kommentarliteratur auch im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeklagt werden kann, ist neben der Verhinderung monetärer Finanzierung der Haushalte und dem Gebot ausgeglichener Haushalte einer der normativen Eckpfeiler der Europäischen Währungsunion: Die Währungsunion sollte auf keinen Fall eine Haftungsgemeinschaft sein.

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Das Bundesverfassungsgericht und seine Feinde / Le Tribunal Constitutionnel et ses ennemis

25.08.2009 | Kommentare

Spätestens mit der Verkündung des Lissabon-Urteils des BVerfG am 30.6. verstummten die Siegesfanfaren der Verfahrensbevollmächtigten von Bundesregierung und Bundestag[1].  Während der mündlichen Verhandlung am 10./11.2. hatten sie – die Ordinarien für Öffentliches Recht, Pernice, Mayer und Tomuschat-  die Gewissheit bekundet, vom obersten deutschen Gericht das zu erhalten, worauf sie nicht nur juridisch-argumentativ sondern im Namen der europapolitischen Korrektheit meinten, einen Anspruch zu haben. Das Verdikt des 2. Senats erschien ihnen nicht mehr als ein überfälliges laisser passer für den „alternativlosen“ Integrationsprozess, der jenseits demokratischer Legitimität in Brüssel spätestens seit dem Maastricht-Vertrag organisiert wird. Dementsprechend hatten sie die schriftsätzliche Argumentation pro Lissabon-Vertrag als eine Fingerübung verstanden. Die Verfahrensbevollmächtigten von Bundestag und Bundesregierung waren sich einig: Das BVerfG würde es nicht wagen, von seinen Prärogativen Gebrauch zu machen und den Lissabon-Vertrag zu kassieren oder ihn im Unterschied zum Maastricht-Urteil nur mit einem streng konditionierten Ja abzusegnen.

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