Die Beschwerdeführer der „Europolis-Gruppe“ haben mit dem heutigen Datum dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in der Verfassungsbeschwerde gegen den „Euro-Rettungsschirm“ (Az.: 2 BvR 1219/10) einen weiteren grundsätzlichen Schriftsatz übermittelt.
31 Unterstützer, überwiegend Inhaber von Unternehmen und Mitglieder der Familienunternehmer – ASU e.V., sind außerdem dem Verfahren beigetreten.