Das Bundesverfassungsgericht vor Gericht

24.08.2011 | Individualbeschwerde gegen BVerfG, Pressemitteilungen

(Please download english version below) (Version Française ci-dessous)

Das Bundesverfassungsgericht muss einer Beurteilung seines Verfahrens in Sachen Griechenlandhilfe und Euro-Rettungsschirm durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entgegensehen. Diesen Schritt hat nun die Klägergruppe Europolis angekündigt, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsbeschwerde vom 29. Juni 2011 nicht angenommen hatte. Diese hatte sich gegen die Verletzung der grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat gerichtet. „Nun bleibt der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ohne Alternative“, so Prof. Markus C. Kerber, Verfahrensbevollmächtigter der 55 Personen umfassenden Petenten-Gruppe.Dieser Schritt erfolgt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass sich das Bundesverfassungsgericht schon zuvor geweigert hatte, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Untersagung der Portugal-Hilfe noch vor Zustimmung der Bundesregierung zu entscheiden. Kerber wendet sich im Namen der  Beschwerdeführer überdies gegen die Weigerung des Zweiten Senats, die im Kern europarechtlich relevanten Fragen vorab dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung vorzulegen.

Die unterschiedliche Behandlung der Petenten-Gruppen anlässlich der jüngsten mündlichen Verhandlung am 5. Juli 2011 hat zudem dazu geführt, dass wesentliche Sach- und Rechtsargumente, die die Europolis-Gruppe vorgetragen hat, nicht bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. So wurde zu Beginn der mündlichen Verhandlung seitens des Gerichts nicht nur klargestellt, dass über die ökonomische Tauglichkeit der Rettungsmaßnahmen nicht entschieden werde. Auch die Nichtigkeit der Bürgschaftsverträge wegen Verstoß gegen das Unionsrecht und das gesamte Ausmaß der Rechtsverstöße seitens der EZB werden nicht gewürdigt.

Die Weigerung des Zweiten Senats, der Europolis-Gruppe die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien zuzugestehen, verletzt die Beschwerdeführer in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und verlangt nach einer Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

sagt Kerber.

weitere Beiträge

Individualbeschwerde gegen BVerfG Pressemitteilungen
von Die Redaktion | April 30th, 2012
Zeit für einen historischen Kompromiss – Warum Europa keine Einheitswährung braucht
von Die Redaktion | Mai 23rd, 2011
Warum zögert das Bundesverfassungsgericht?
von Die Redaktion | September 29th, 2009
Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. jur. Dr. Ing. e. h. Dieter Spethmann
von Die Redaktion | Mai 10th, 2010
Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
von Die Redaktion | Juni 7th, 2010
Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Euro-Stabilisierungsgesetz

Wir möchte Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Dazu speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen