Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die „Portugal-Hilfe“

11.04.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Die „Europolis-Gruppe“ hat heute beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die beabsichtigte „Portugal-Hilfe“ der Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Der Verfahrensbevollmächtigte der über 50 Beschwerdeführer, Professor Markus C. Kerber, begründete diesen Schritt mit der Abwehr irreversibler Nachteile für Deutschland: Ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung würde Deutschland seiner finanziellen Souveränität beraubt.

Entgegen der Prognose der Bundesregierung im Mai 2010, der das Bundesverfassungsgericht bereitwillig Glauben geschenkt hat, haben sich die Märkte nicht beruhigt. Die Zinsspreizungen sind trotz Schaffung des „Eurostabilisierungsmechanismus“ angestiegen. Doch statt die Ursachen zu bekämpfen, werden immer größere Gewährleistungen für Finanznotstandsstaaten übernommen. „Worin besteht der Sinn eines Vertragsänderungsverfahrens, wenn bereits unwiderrufliche Tatsachen geschaffen werden? Worüber kann das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden, wenn ein Großteil der Gelder bereits ausgezahlt wurde?“, fragt Kerber.

Möchte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung in der Hauptsache offen halten, dann führt am Erlass einer einstweiligen Anordnung kein Weg vorbei.

Kurz vor Einreichung des Schriftsatzes sind die beiden ehemaligen Leipziger Bundestagsabgeordneten Gunter Weißgerber (SPD) und Rainer Fornahl (SPD) dem Verfahren beigetreten.

PM: Einstweilige Anordung Portugalhilfe

Communiqué de presse Portugal

PR: Portugal Aid Action for an injunction

Spiegel.de: Verfassungskläger Kerber will Portugal-Hilfe stoppen

Börsen-Zeitung: Antrag gegen Portugal-Hilfe

 

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