Das Bundesverfassungsgericht lässt die Politik gewähren

7.09.2011 | Pressemitteilungen

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Am 7.9. hat das Bundesverfassungsgericht in den seit über einem Jahr anhängigen Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Griechenlandhilfe und des Eurorettungsschirms auf wenigen Seiten die Verfassungsgemäßheit beider Gesetze bestätigt. Das Gericht postuliert lediglich eine verfassungskonforme Auslegung der Beteiligung des Bundestages, d. h. eine Zustimmung zu jedweder Ausreichung von verbürgten Mitteln vor der relevanten Entscheidung. Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden.

Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende „Ertüchtigung“ des Eurorettungsschirms.

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