Neue Verfassungsbeschwerde

23.09.2009 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Betreff: Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. jur. Dr. Ing. e. h. Dieter Spethmann

Am 22.09.2009 ist dem Bundesverfassungsgericht ein neuer Schriftsatz zum Beleg der unparlamentarischen Beratung über die Begleitgesetzgebung zum Lissabon-Vertrag übermittelt worden. Darin wird u.a. auf die Erklärung des  Abgeordneten Dr. rer., pol., Dr. h.c. Hermann Scheer, MdB vom 8.09.2009 im Bundestags-Plenum Bezug genommen.

In dieser heißt es:

Um dem unvermeidlichen Spannungsverhältnis zwischen Dezentralität und Zentralität politischer Entscheidungsprozesse besser als bisher gerecht zu werden und den offenkundigen Entfremdungen zwischen Repräsentierten und Repräsentanten entgegenzuwirken, und um den vom Bundesverfassungsgericht gestellten diesbezüglichen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine ausführliche Beratung des gesamten Bundestages über die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag geboten. Bei einer derart grundlegenden, das eigene Selbstverständnis des Bundestages unmittelbar betreffenden Entscheidung sollte dies Vorrang vor der Geschwindigkeit eines Gesetzgebungsverfahrens haben. Eine gründliche Erörterung war jedoch nicht möglich: Das Bundesverfassungsgericht entschied am 30. Juni 2009. Die Gesetzesvorlage für die Begleitgesetze wurde dem Bundestag am 21. August 2009 zugeleitet, zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Mitglieder des Bundestages großenteils im Bundestagswahlkampf befanden. Am 26. August erfolgte die erste Lesung im Parlament. Die Protokolle der zwischenzeitlich erfolgten staatsrechtlichen Sachverständigenanhörungen vom 26./27. August liegen den Abgeordneten nicht vor. An dieser Anhörung konnte ich nicht teilnehmen, weil zum Zeitpunkt der Einladung hierzu bereits angekündigte Wahlkampftermine anstanden, die nicht mehr storniert werden konnten.

Selbst eingeladene Sachverständige erklärten sich außerstande, innerhalb dieses kurzen Zeitraums die Wirkung dieser Gesetze im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen ausreichend zu erfassen. Auch ich sehe mich dazu außerstande, eine ausreichende verantwortliche Bewertung nach bestem Ermessen vorzunehmen.

Dr. rer., pol., Dr. h.c. Hermann Scheer hat sich als einziger Abgeordneter der Regierungsfraktion der Stimme enthalten.

Kontakt

Verfahrensbevollmächtigter:
Prof. Dr. iur. Markus C. Kerber mckerber@europolis-online.org

Presse:

Ludivine Simon
lsimon@europolis-online.org

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