Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio befangen?

26.08.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio muss einem Ablehnungsgesuch entgegensehen. Die Europolis-Gruppe, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen diverse Euro-Rettungsmaßnahmen erhoben hat, hegt die Besorgnis der Befangenheit bei di Fabio. Aus ihrer Sicht bestehen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung sowohl in der Sache als auch in der Person. Deshalb hat Prof. Dr. Markus C. Kerber beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht unter Ausschluss von Verfassungsrichter di Fabio über die Verfassungsbeschwerden in Sachen “Griechenland-Hilfe” und “Euro-Rettungsschirm” entscheiden möge…

Europolis wehrt sich gegen Bundesverfassungsgericht

1.07.2011 | Individualbeschwerde gegen BVerfG, Pressemitteilungen

Die Klägergruppe Europolis (insgesamt 55 Beschwerdeführer) hat am 30. Juni 2011 Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung ihrer grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts erhoben. Sie reagiert damit u.a. auf den willkürlichen Ausschluss aus der mündlichen Verhandlung, die unterlassene Bescheidung des Antrags auf einstweilige Untersagung der Portugal-Hilfe sowie vor allem auf die Weigerung des Zweiten SEnats, den Eurorettungsschirm den Luxemburger Richtern zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorzulegen.

Warum zögert das Bundesverfassungsgericht?

23.05.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Mit ihrem Eilantrag vom 6. April 2011 begehrten die mittlerweile 53 Petenten der „Europolis-Gruppe“, der Bundesregierung bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Zustimmung zum Portugal-bail-out zu untersagen.

Am 16. Mai 2011 ist die „Portugal-Hilfe“ mit Zustimmung der Bundesregierung in den europäischen Gremien beschlossen worden. Bislang ist dem Verfahrensbevollmächtigten Prof. Markus C. Kerber kein Beschluss des Zweiten Senats zugegangen.

„Warum“, fragt Prof. Kerber, „erhalten die Beschwerdeführer in einem Eilverfahren seit mehr als sechs Wochen keine Antwort aus Karlsruhe? Warum ignoriert das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf einen der Dringlichkeit des Streitgegenstandes geschuldeten – zustimmenden oder ablehnenden – Beschluss?“

Mit Datum vom 23. Mai 2011 hat sich Prof. Kerber an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, gewandt.

PM: Europolis BVerfG zögert

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die „Portugal-Hilfe“

11.04.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Die „Europolis-Gruppe“ hat heute beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die beabsichtigte „Portugal-Hilfe“ der Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Der Verfahrensbevollmächtigte der über 50 Beschwerdeführer, Professor Markus C. Kerber, begründete diesen Schritt mit der Abwehr irreversibler Nachteile für Deutschland: Ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung würde Deutschland seiner finanziellen Souveränität beraubt.

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Der Kampf um den Lissabon Vertrag

28.04.2010 | Finanzkrise

Das Ringen der deutschen Bürgergesellschaft um die europäische Integration

Dieter Spethmann, Markus C. Kerber, Joachim Starbatty, Franz Ludwig Graf Stauffenberg

Wer wagt es,
sich den donnernden Zügen entgegenzustellen?
Die kleinen Blumen
zwischen den Eisenbahnschwellen!
Erich Kästner

Als im Spätsommer des Jahres 2008 Dieter Spethmann Graf Stauffenberg, Joachim Starbatty und Markus C. Kerber versammelte, um die Chancen einer Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag und dessen Begleitgesetzezu evaluieren, schien es aussichtslos zu sein, sich der europapolitischen Correctness in Gestalt des Lissabon-Projektes entgegenzustellen. Das Ergebnis der gemeinsamen Anstrengung ist indessen ermutigend. Die grundgesetzlich gewährleistete Befugnis, im Wege einer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, ob bei Souveränitätstransfers im Rahmen der europäischen Integration die grundgesetzliche Substanz nicht Schaden nimmt, scheint gerade im Zusammenhang mit dem Lissabon-Vertrag ihre politische Dimension erlangt zu haben.

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Dem Auswärtigen Amt die Europakompetenz entziehen

1.07.2009 | Kommentare

Prof. Dr. Dr. Dieter Spethmann:

Wir sind sehr zufrieden. Wir haben Klarheit gesucht und bekommen. Vor allem haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat nun glasklare Verhaltenvorschriften bekommen, damit Brüsseler Verhalten nicht länger deutsche Interessen überspielt. Immer, wenn die nationale Souveränität, die Kontrolle durch das Parlament oder Grundrechte angetastet werden könnten, sagt das Bundesverfassungsgericht nun `Stopp!`. Mit den höheren Mitbestimmungsrechten kann jeder Bürger nun seinen Abgeordneten fragen, wie er sich bei der Abstimmung verhält und was er im Sinne des Urteils getan hat und tut.

Prof. Dr. Markus C. Kerber:

Das Bundesverfassungsgericht hat entgegen der Anträge von Bundesregierung und Bundestag mit seinem heutigen Urteil einen Damm gebaut gegen den grenzenlosen, eigenmächtigen Kompetenztransfer in Richtung Brüssel. Es hat alle wesentlichen empirischen Belege und institutionellen Bedenken der Beschwerdeführer ausdrücklich berücksichtigt. Abzuwarten bleibt indessen, ob dieser Damm besser hält als jener, der im Maastricht-Urteil vor 16 Jahren errichtet wurde. In jedem Fall muss der Gesetzgeber – also der Bundestag – das Begleitgesetz über die Rechte des Bundestags nicht nur nachbessern, sondern vollständig überarbeiten. Politisch gesehen stellt das Urteil eine schallende Ohrfeige für das Auswärtige Amt als Federführer der Lissabon-Verhandlungen dar. Daher stellt sich erneut und in Dringlichkeit nicht nur die personelle  Frage des Verbleibs von Herrn Steinmeier im Amt, sondern auch die prinzipielle Frage, ob deutsche Interessen in Europa weiterhin federführend vom Auswärtigen Amt betreut werden sollten.

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