Dem Auswärtigen Amt die Europakompetenz entziehen

1.07.2009 | Kommentare

Prof. Dr. Dr. Dieter Spethmann:

Wir sind sehr zufrieden. Wir haben Klarheit gesucht und bekommen. Vor allem haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat nun glasklare Verhaltenvorschriften bekommen, damit Brüsseler Verhalten nicht länger deutsche Interessen überspielt. Immer, wenn die nationale Souveränität, die Kontrolle durch das Parlament oder Grundrechte angetastet werden könnten, sagt das Bundesverfassungsgericht nun `Stopp!`. Mit den höheren Mitbestimmungsrechten kann jeder Bürger nun seinen Abgeordneten fragen, wie er sich bei der Abstimmung verhält und was er im Sinne des Urteils getan hat und tut.

Prof. Dr. Markus C. Kerber:

Das Bundesverfassungsgericht hat entgegen der Anträge von Bundesregierung und Bundestag mit seinem heutigen Urteil einen Damm gebaut gegen den grenzenlosen, eigenmächtigen Kompetenztransfer in Richtung Brüssel. Es hat alle wesentlichen empirischen Belege und institutionellen Bedenken der Beschwerdeführer ausdrücklich berücksichtigt. Abzuwarten bleibt indessen, ob dieser Damm besser hält als jener, der im Maastricht-Urteil vor 16 Jahren errichtet wurde. In jedem Fall muss der Gesetzgeber – also der Bundestag – das Begleitgesetz über die Rechte des Bundestags nicht nur nachbessern, sondern vollständig überarbeiten. Politisch gesehen stellt das Urteil eine schallende Ohrfeige für das Auswärtige Amt als Federführer der Lissabon-Verhandlungen dar. Daher stellt sich erneut und in Dringlichkeit nicht nur die personelle  Frage des Verbleibs von Herrn Steinmeier im Amt, sondern auch die prinzipielle Frage, ob deutsche Interessen in Europa weiterhin federführend vom Auswärtigen Amt betreut werden sollten.

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