Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die auf nachweisbar tatsächlichen
Fehlannahmen beruhen und krasse Rechtsfehler beinhalten, entfalten gegenüber dem Bundesverfassungsgericht keinerlei Bindungswirkungen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Dezember 2018 enthält in Hülle und Fülle derartige Fehlannahmen und Rechtsfehler. (Weiterlesen …)