Trotz Irlandhilfe fortdauernde Eurokrise

7.12.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Entgegen den Beschwichtigungen der Europäischen Kommission, der EZB und der Eurozonen-Regierungsvertreter haben weder die Schaffung des 750-Milliarden- „Rettungsschirms“ noch die europarechtswidrigen, andauernden Anleihenkäufe der EZB von mehr als 100 Milliarden Euro das Misstrauen der Wertpapiermärkte gegenüber den fragilen Staaten der Euro-Zone eingedämmt. Im Gegenteil: Die sich bereits im Juni diesen Jahres abzeichnende Krise hat nunmehr in Gestalt des Irland-bail-out und ggf. des Hilfeersuchens von Portugal weitere Höhepunkte erreicht.

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Ackermanns Lobby-Arbeit für die Spielhöllen

23.11.2010 | Presseschau, Verfassungsbeschwerden

Rettungsschirm-Kläger Kerber im Interview
Irland-Hilfe: “Ackermanns Lobby-Arbeit für die Spielhöllen”

Die Schieflage des irischen Bankensektors darf nicht vom deutschen Steuerzahler behoben werden, sagt der Rettungsschirm-Kläger Markus C. Kerber im EurActiv.de-Interview. Der Ökonom will in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung gegen die Hilfen durchsetzen – und greift die Bundesregierung scharf an.

Interview Prof. Dr. Kerber in der NJW

4.10.2010 | Presseschau, Verfassungsbeschwerden

Mit dem BVerfG gegen den Euro-Rettungsschirm. Vor gut zwei Jahren erschütterte die Weltwirtschaft eine Finanzkrise, mit deren Folgen die Staatengemeinschaft immer noch zu kämpfen hat. Marode Staatshaushalte werden mittels Zufuhr von im Wege der Neuverschuldung beschaffter Gelder saniert, um so den Zusammenbruch des fragilen Wirtschaftssystems zu verhindern. Gedanken über die Finanzierbarkeit derartiger Maßnahmen scheint sich niemand zu machen. Professor Markus C. Kerber von der TU Berlin hält die staatlichen Rettungspakete zur Verhinderung eines drohenden Staatsbankrotts für verfassungswidrig und hat gegen den EU-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfe der Bundesregierung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die NJW hat ihn hierzu befragt.

Verfassungsbeschwerde der “Europolis Gruppe”

18.08.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Die Beschwerdeführer der „Europolis-Gruppe“ haben mit dem heutigen Datum dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in der Verfassungsbeschwerde gegen den „Euro-Rettungsschirm“ (Az.: 2 BvR 1219/10)  einen weiteren grundsätzlichen Schriftsatz übermittelt.

31 Unterstützer, überwiegend Inhaber von Unternehmen und Mitglieder der Familienunternehmer – ASU e.V., sind außerdem dem Verfahren beigetreten.

Im Zweifel für die Regierung

5.07.2010 | Kommentare

Im Eilverfahren eines Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (BR-Drs. 291/10, BT-Drs. 17/1685, BT-Drs. 17/1740) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag auf eine einstweilige Anordnung, der Bundesregierung die Mitwirkung an allen notwendigen intergouvernementalen und regierungsamtlichen Beschlüssen zu untersagen, abgelehnt. Die Ablehnung fußt darauf, dass der Antrag „jedenfalls“ unbegründet sei.

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Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Euro-Stabilisierungsgesetz

7.06.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Bürger klagen gegen Brüssel und die Bundesregierung

Während in Brüssel die Finanzminister der EU die „Rettungsgelder“ für den Euro ohne vorherige Einschaltung der Parlamente freigeben, klagen deutsche Bürger die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Das so genannte Euro-Stabilisierungsgesetz ist ein kollektiver Rechtsbruch, begangen durch Bundesregierung und Bundestag – es ist für Bürger dieses Landes geradezu zwingend, dagegen vor dem obersten deutschen Gericht vorzugehen!

Die „Europolis“-Gruppe um den Berliner Verfassungsjuristen und Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Markus C. Kerber hat gegen den 750-Millarden-Rettungsschirm Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das kündigte die Gruppe am 7. Juni 2010 in Berlin.

Recours constitutionnel contre l’aide allemande à la Grèce

10.05.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

« Le Gouvernement fédéral a cédé à la panique. Dans une réaction exagérée face aux tumultes des marchés financiers, souvent  provoqués par les discours des hommes politiques eux-mêmes et notamment le président Sarkozy,  le Gouvernement allemand jette par dessus bord des mécanismes de sécurité, qui jusque à présent ont préservé la stabilité de l’Union monétaire. Il se laisse influencer par la France et les pays sud-européens et met ainsi en danger l’épargne et les retraites de millions de citoyens. Que ceci soit le prétexte à des violations manifestes du droit allemand et européen ne semble intéresser personne au Gouvernement ou au sein de l’opposition. Le Tribunal Constitutionnel est le seul a encore pouvoir agir pour prévenir du danger. »

C’est ainsi que justifie le groupe de plaignants, issu du monde des affaires et universitaire, sa détermination à déposer un recours ce mardi devant le Tribunal Constitutionnel de Karlsruhe.

Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz

10.05.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Die Bundesregierung ist in Panik verfallen. In einer völlig übertriebenen Reaktion auf die von der Politik in den letzten Wochen teilweise selbst herbeigeredeten Unruhen auf den Finanzmärkten wirft sie sämtliche Sicherungssysteme, die die EWU bisher stabil gehalten haben, über Bord, lässt sich von Frankreich und südeuropäischen Ländern hilflos beiseiteschieben und bringt damit Vermögen und Altersvorsorge von Millionen deutschen Bürgern in Gefahr. Dass sie dabei mehrfach Rechtsbruch begeht, gegen deutsches und europäisches Recht verstößt, interessiert offensichtlich weder die Regierung noch die Opposition in Berlin. Jetzt kann nur noch das Bundesverfassungsgericht einschreiten, um Gefahr vom deutschen Volk abzuwenden.

So begründet eine Gruppe von Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft eine Verfassungsbeschwerde, die am Dienstag in Karlsruhe eingereicht wird.

Währungsunion mit Finanzausgleich?

30.04.2010 | Wissenschaftliche Beiträge

Eine Klarstellung zur Legalität von Finanzhilfen für Finanznotstandsstaaten der Eurozone

18 Jahre nach Maastricht und 11 Jahre nach Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion befinden sich die Europäer am Scheideweg zwischen  einer stabilitätsorientierten Währungs- und einer im Namen der Solidarität proklamierten Transferunion. Als Auslöser dieser Entwicklung wird aktuell zwar nur von der „griechischen Tragödie“ gesprochen und somit die Krise mit einem Staat verbunden. Aber die Ursachen, die zu dieser desaströsen finanziellen Lage eines Mitgliedstaates geführt haben, sind vielfältig: Zeugen sie doch vom institutionellen Versagen und der kollusiven Bereitschaft der Verantwortlichen notfalls offen gegen Primärrecht zu verstoßen und somit die Europäische Union nicht zuletzt auch als Rechtsgemeinschaft in Frage zu stellen.

Anlässlich des bevorstehenden hellenischen Staatsbankrotts werden von der Mehrheit der sich öffentlich äußernder Kommentatoren und Experten etwaige Finanzhilfen als Ausdruck praktizierter Solidarität gerechtfertigt. Mit diesen Forderungen, die die no-bail-out-Klausel verletzen und somit die Stabilität des Euro bedrohen, gilt es sich juristisch – insbesondere unter Beachtung des Telos der Art. 120ff. AEUV – auseinanderzusetzen. Das bail-out-Verbot beansprucht – ganz im Sinne der Stringenz sowie der Gewährleistung einer soliden Währungsunion – umfassende Geltung: Adressaten sind neben den europäischen auch die nationalen Institutionen und inhaltlich werden jegliche Mechanismen, die die Beistandspflicht im Ergebnis flexibilisieren, ausgeschlossen. Daran ändern auch die vergeblichen Versuche nichts, Ermächtigungsgrundlagen als Ausnahmetatbestände zu aktivieren. Denn entweder überdehnen sie den Wortlaut, missachten den telos, die Systematik oder gar den Grundsatz, dass Spezialnormen den allgemeinen Vorschriften vorgehen.

Union Monétaire et Solidarité financière

29.04.2010 | Wissenschaftliche Beiträge

Commentaires sur la légalité des aides financières accordées à des Etats de la Zone Euro au bord de la faillite

Cet article aborde la relation entre union monétaire d’une part et solidarité financière entre ses membres d’autre part. Il arrive à la conclusion qu’il n’existe, en vertu de l’interdiction de l’article 125 du Traité sur le Fonctionnement de l’Union Européenne (TFUE), aucun fondement  juridique autorisant l’Union Européenne ou à un autre Etat membre de soutenir un Etat membre de la Zone Euro qui se trouve dans une situation près de la faillite.

Ce texte a pour vocation de présenter les conséquences juridiques du bail-out d’un Etat membre de l’Union Monétaire en presque faillite, ayant lieu malgré l’interdiction par le Traité sur le Fonctionnement de l’Union Européenne (Art. 125).

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Ein deutscher Beitrag zur europäischen Ordnungspolitik

  • mehr Wettbewerb wagen
  • die Stabilität von Währung und Preisen institutionell sichern
  • die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen voranbringen
  • der Subsidiarität Priorität verleihen

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A German contribution to European policy

  • daring more competition
  • ensuring institutionally the stability of currency and prices
  • advancing the consolidation of public fi nances
  • giving priority to the principle of subsidiarity

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Une contribution allemande à la conception de la politique européenne

  • oser davantage de concurrence dans tous les domaines au lieu de la réduire à n’être qu’un instrument de politique parmi d’autres
  • assurer institutionnellement la stabilité de la monnaie et des prix
  • faire avancer la consolidation des fi nances publiques dans tous les pays membres de l’union monétaire
  • Rendre au principe de subsidiarité toute

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