Auch wer über den Ausnahmezustand entscheidet, ist nicht länger souverän.

Souveränität: Herkunft und Zukunft eines Schlüsselbegriffs | von Die Redaktion

Wie Dieter Grimm ausführt, haben Veröffentlichungen zum Souveränitätsbegriff in Zeiten der Krise eine besonders günstige Konjunktur. Indessen fügt sich das Grimmsche Essay nicht in die Auswahl jener Werke, die seit der Wende 1989/90 erschienen sind.[2] Vielmehr steht der Text – wohl aus praktischen Gründen – im Zusammenhang mit einem Beitrag für den in Paris erscheinenden Traité International sowie der Würdigung des Lissabon-Urteils des Bundesverfassungsgerichts in der Zeitschrift Der Staat. Wahrscheinlich ist es die Auseinandersetzung mit dem vom Bundesverfassungsgericht im Interesse demokratischer Herrschaft herangezogenen Souveränitätsbegriff, der Grimm veranlasst hat, die Grundlegung bei Bodin über Souveränität im Verfassungsstaat nachzuzeichnen und auf die äußere Souveränität, insbesondere in ihrer Rückwirkung auf die innere Souveränität im 20. Jahrhundert abzustellen. Dies gelingt Grimm mit der bei ihm üblichen souveränen Beherrschung der Materie. Grimm vermag es nach zahlreichen verfassungstheoretischen Veröffentlichungen[3]  die bahnbrechende Entwicklung des Souveränitätsbegriffs bei Bodin treffend nachzuzeichnen, um sich dann den Kernproblemen der Souveränität im Verfassungsstaat zu stellen.Erhellend sind Grimms Deutungen des Souveränitätsbegriffs in der heutigen Zeit. Er untersucht zunächst, ob angesichts der Relativierung des Raumbegriffs von Souveränität überhaupt noch ein Erklärungswert ausgeht. Nachdem er die unterschiedlichen Meinungen, die hierzu vertreten worden sind, angeführt hat, schließt er auf die relative Anpassungsfähigkeit des Begriffs unter veränderten Bedingungen. Indes gäbe es keinen Zwang, an ihm festzuhalten, um Anarchie zu vermeiden. Wieso indessen Demokratie in besonderem Maße auf das Selbstbestimmungsrecht der Staaten angewiesen sei (S. 123), ist nicht recht nachvollziehbar.

Demokratien sind Herrschaftsformen, die das Selbstbestimmungsrecht des souveränen Volkes realisieren. Dass diese Realisierung von Selbstbestimmung auf staatliche Organisationsformen angewiesen ist, dürfte nicht zur Entstehung eines Selbstbestimmungsrechts der Staaten führen. Der Staat ist Mittel, nicht Zweck; er dient zur Realisierung des Selbstbestimmungsrechts eines Volkes. Bei der Frage nach dem Erkenntniswert des Souveränitätsbegriffs, insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion über offene Staatlichkeit, wirft Grimm zahlreiche interessante Fragestellungen auf, ohne die Problematik abschließend zu beantworten. Vielleicht will er dies auch gar nicht, zumal die essayistische Bearbeitung eine verkürzte, zugespitzte, ggf. fragmentarische Abhandlung zulässt bzw. geradezu nahe legt. Indes hätte er sich fragen können, ob es einen Kernbereich verbliebener Souveränität, also unableitbarer Herrschaftsmacht in den Händen von Staaten und Völkern überhaupt noch gibt. In einer Welt großer Interdependenz führt nicht einmal die Befugnis, unableitbare Herrschaft in verbliebenen Kernbereichen auszuführen, dazu, dass dieses Potential realiter auch besteht. Das ius belli


[1] Vgl. hierzu die Auswahl an Werken, die Grimm in Fußnote 157 gibt.

[2] z. B. Die Zukunft der Verfassung.

Details zum Buch

Titel: Souveränität: Herkunft und Zukunft eines Schlüsselbegriffs
Autor: Dieter Grimm
Gebundene Ausgabe: 135 Seiten
Verlag: Berlin University Press
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3940432601
ISBN-13: 978-3940432605

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