Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus – Der EFSM ist ein Unionsinstrument, das durch die Verordnung (EU) 407/2010 geschaffen wurde. Insgesamt belief sich das Ausleihvolumen auf Grundlage dieses Mechanismus auf ca. 68 Mrd. EUR. Der deutsche Finanzierungs- und Haftungsanteil belief sich entsprechend dem Anteil am EU-Haushalt auf rund 20%. Als Ermächtigungsgrundlage zog der Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der Europäischen Kommission Art. 122 Abs. 2 AEUV heran.