Die EZB und mit ihr das Eurosystem haben klar abgegrenzte Kompetenzen. Dazu gehört gem. Art. 127 AEUV die Geldpolitik als eine ausschließliche Kompetenz des Eurosystems mit dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität.
Mitnichten sind EZB und Eurosystem frei, sich ihre Zuständigkeitsbereiche selbst zu suchen. Genauso wenig sind sie frei, das vorrangige Ziel der Preisstabilität außerhalb der hierfür zur Verfügung stehenden geldpolitischen Befugnisse zu erreichen.