Noch mit Blick auf die Corona-Epidemie schrieb die in der Habilitationsschrift von Anna-Bettina Kaiser vielfach erwähnte ehemalige Verfassungsrichterin Gertrud Lübbe-Wolff eine Rezension, in der die zentrale Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Kontrollinstanz für Ausnahmeverfassungsrecht unterstrichen wurde. Die durch die Corona-Epidemie entstandenen Beschlüsse über sehr weitgehende Grundrechtsbeschränkungen, die in der Gesellschaft nach wie vor kontrovers diskutiert werden, bewegen sich im klassischen Feld von Ausnahmesituationen. Es geht um die Abwehr innerer Gefahren – dieses Mal ausgelöst durch eine Pandemie -, indem man Grundrechte, wenn auch nur über einen begrenzten Zeitraum, einschränkt. (Weiterlesen …)