Gelegentlich der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf für das Amt der Bundesverfassungsrichterin war die öffentliche Debatte über die Eignung der Kandidatin dadurch angeheizt und zum Teil entstellt worden, dass von einem „Plagiatsjäger“ die Behauptung aufgestellt wurde, die Dissertation von Brosius-Gersdorf beruhe auf den Gedanken ihres Ehemanns. Dieser hatte nach der Promotion seiner Gattin eine Studie zur verfassungsrechtlichen Legitimation der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand eingereicht. Die von dem „Plagiatsjäger“ erhobenen Vorwürfe sollen an dieser Stelle weder untersucht noch gewürdigt werden. Es ist schon für sich genommen erstaunlich, welche Wellen in der Öffentlichkeit die Behauptung selbsternannter Qualitätsskontrolleure mit einschlägigen politischen Überzeugungen schlagen können, ohne dass die Betroffenen sich hiergegen zu wehren vermögen. Da die Reputation das Kostbarste ist, worüber ein Wissenschaftler verfügt, sind anhaltende Schäden auch dann unvermeidbar, wenn im Nachhinein alle Vorwürfe entkräftet werden. (Weiterlesen …)

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