Aus dem biographischen Interview von Dieter Gosewinkel mit Ernst-Wolfgang Böckenförde wissen wir um die Intensität der Beziehung des späteren, allseits geschätzten Verfassungsrichters Böckenförde mit dem genauso wirkmächtigen wie umstrittenen Staatsrechtslehrer Carl Schmitt. Böckenförde hatte auf die Frage nach dem Ausgangspunkt seiner Beziehung mit Carl Schmitt auf die Bewunderung rekurriert, die von Schmitts „Verfassungslehre“ für ihn als jungen Studenten ausgegangen war. Dieses im Grunde einzige systematische Werk, das Schmitt 1928 im Alter von 40 Jahren verfasste, darf gewiss als besonders begriffsbildend für die Staatsrechtslehre angesehen werden und ist auch in formaler Hinsicht ein originelles Opus. (Weiterlesen …)