Von Euro-Rettung bis zum Corona-Wiederaufbauprogramm hat sich der Deutsche Bundestag nicht als Gestalter der Haushaltspolitik verstanden. Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu den verbindlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Spätestens in seinem Lissabon-Urteil am 9.6.2009 hat das Bundesverfassungsgericht die unveräußerlichen Pflichten des Deutschen Bundestags in der Haushaltspolitik unterstrichen. (Weiterlesen …)