Durch den Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus gründen die Vertragsparteien (ESM-Mitglieder) den Europäischen Stabilitätsmechanismus als internationale Finanzinstitution. Der ESM verfügt als permanenter Krisenbewältigungsmechanismus über 700 Mrd. Euro Stammkapital. Diese Summe teilt sich auf in 80 Mrd. Euro eingezahltes und 620 Mrd. Euro abrufbares Kapital. Der deutsche Anteil am ESM beträgt entsprechend EZB-Schlüssel 27,15 Prozent (rund 22 Mrd. Euro eingezahltem sowie rund 168 Mrd. Euro abrufbarem Kapital, d.h. insgesamt 190.024.800.000 Euro). Die unter Auflagen gewährte Stabilitätshilfe (Art. 12 ESMV) kann in unterschiedlichen Formen erfolgen: Neben vorsorglichen Finanzhilfen (Art. 14 ESMV), Finanzhilfen mittels Darlehen (Art. 15f. ESMV) besteht die Möglichkeit, Staatsanleihen eines ESM-Mitglieds am Primär- oder Sekundärmarkt (Art. 17, 18 ESMV) anzukaufen.