Europolis: Wenn die Unionsrichter den ausbrechenden Rechtsakten der EZB kein Ende bereiten, liefern sie die Rechtsgemeinschaft dem Untergang aus
Mit den Beschlüssen vom 6.9.2012 setzt die EZB ihre unheilvolle Politik der eigenmächtigen Mandatserweiterung fort. Sie wird aus ausschließlich fiskalpolitischen Motiven tätig, erweiterte ihr Mandat und legt nach ihrem Gusto die Artikel 123 ff. AEUV sowie die zwingenden Bestimmungen der EZB-Satzung aus. Sie hat sich damit endgültig aus ihrer Wächterrolle für die Preisstabilität verabschiedet und nimmt sich selbst für das übergeordnete Ziel – eine Rettung der Eurozone um jeden Preis – in die Pflicht.