Gegen das Zypern-Hilfspaket klagen? Kann nicht jeder, sagt das Bundesverfassungsgericht. Das geht nur, wenn persönliche Grundrechte betroffen sind.
Bürger können beim Bundesverfassungsgericht nicht gegen alle EU-bezogenen Parlamentsbeschlüsse klagen. Das stellten die Richter jetzt in der Begründung zum Zypern-Eilbeschluss fest. Dabei ging es um die Zustimmung des Bundestags zum Zypern-Hilfspaket des ESM-Rettungsfonds Mitte April. Eine Gruppe von 18 Klägern wollte die Zustimmung kurzfristig verhindern, weil der Bundestag von der Bundesregierung unzureichend und falsch informiert worden sei.

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„Common sense versus Ökonometrie?“