Das Bundesverfassungsgericht hat soeben einen Eilantrag abgelehnt und macht den Weg für den 750-Milliarden-Euro „Wiederaufbaufond“ frei. Die zerstörerische Kraft der „Wiederaufbauinitiative“ der Europäischen Kommission wird hier näher beschrieben.
Unmittelbar nachdem die Europäische Kommission die Absicht bekundet hatte, im Wege eines „Wiederaufbaufonds“ nach Ausbruch der Corona-Pandemie Süd- und Ostmitteleuropa mit großzügigen Transfers zu beglücken und zu diesem Zwecke eine Gemeinschaftsanleihe von 750 Milliarden Euro zu begeben, hatte der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Europäischen Parlament, der Niederländer Derk Jan Eppink, dem zuständigen Kommissar für Haushaltsangelegenheiten, Johannes Hahn aus Österreich, ein höfliches Schreiben gesandt. (Weiterlesen …)