1. Morgen steht die mündliche Verhandlung in Sachen ESM/EZB an. Was erwarten Sie vom Ablauf, wenn Sie sich die Verhandlungsgliederung anschauen? Hat der Zweite Senat aus Ihrer Sicht den Schwerpunkt richtig gesetzt?
Kerber: Es steht mir nicht an, darüber zu urteilen, ob der Zweite Senat den Schwerpunkt richtig gesetzt hat. Jedenfalls nehme ich mit Erleichterung zur Kenntnis, dass bis auf die Verordnung (EU) zur Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte – mit der Brüssel uns Deutschen ggf. Exporte verbieten könnte – alle relevanten Rechtsfragen des ESM-Verfahrens aufgeführt sind. Besonders scheint sich das Bundesverfassungsgericht für eine Präzisierung der Stabilitätsverpflichtung in Art. 88 GG zu interessieren und gleichzeitig klären zu wollen, ob durch das Zusammenspiel von ESM und EZB das Verbot der monetären Staatsfinanzierung umgangen wird. Wir werden sehen, ob es den Dingen auf den Grund gehen will oder Angst vor der eigenen Courage bekommt.