Die heute von der EZB verkündete Fortsetzung des Anleihenkaufs– ohne jedwede Auslauffrist – kommt nicht überraschend und enthält doch einen verfassungsrechtlichen Knüller:
Stolz verkündet der EZB Präsident, dass die „ Rekalibrierung“ des Programms nur das Volumen der Nettoaufkäufe von Anleihen betrifft. (Weiterlesen …)