- Am 11.3.2011 beschließt der Europäische Rat die Schaffung des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM). Dieser permanente Rettungsschirm soll ein Ausleihvolumen von 780 Mrd. Euro haben. 80 Mrd. Euro in Form von Bareinlagen werden bereits eingezahlt.
- Verschiedene Klägergruppen, eine wird dabei vom Prozessbevollmächtigten Markus C. Kerber vertreten, legen gegen den ESM vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein. Die Kläger halten die eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar und befürchten, dass der Bundestag in Haushaltsentscheidungen nicht mehr ausreichend einbezogen wird. (Weiterlesen …)