Wie gut, dass es Italien gibt! Denn der Schuldenweltmeister der europäischen Währungsunion mit insgesamt ca. 2,3 Billionen Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand schickt sich an, vor den Augen der ungläubig staunenden europäischen Eliten den lang im Verborgenen gehegten italienischen Traum in aller Öffentlichkeit beim Namen zu nennen. (Weiterlesen …)
Skeptiker fürchten, dass Deutschland durch die Bankenunion wichtige Befugnisse verliert und zugleich mehr Risiken tragen muss. Vor allem der Backstop durch den Rettungsschirm berge grosse Gefahren. Einige Kritiker klagen nun in Karlsruhe. Im November findet die Verhandlung statt. (Weiterlesen …)
Im Mittelpunkt meiner Darlegungen steht die Erklärung der EZB vom 30.11.2017. Sie enthält tatsächliche Entstellungen und versucht, im Wege der Fehlinterpretation des Urteils (OMT) vom 16. Juni 2015 den EuGH in der laufenden Rechtssache von der gebotenen Beantwortung abzuhalten.
In rechtlicher Hinsicht ist den Darlegungen der EZB bereits deshalb entgegenzutreten, weil sie für sich in Anspruch nehmen, das vorzitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs („OMT“ vom 16.06.2015) ein s zu eins auf den vorliegenden Fall zu übertragen. (Weiterlesen …)
Wahrhaftigkeit, so Hannah Arendt, zählte niemals zu den politischen Tugenden. Vielmehr galt die Lüge immer als ein legitimes Mittel in der Politik. Indessen stellte Hannah Arendt klar: Der Lügner könne zwar mit beliebig vielen einzelnen Unwahrheiten Erfolg haben, aber er werde die Erfahrung machen müssen, dass er nicht durchkommt, wenn er aus Prinzip lügt. Ob diese von Hannah Arendt in ihrem Essay „Die Lüge in der Politik“ im Zusammenhang mit den Pentagon-Papieren entwickelte Kategorienlehre politischer Kommunikation der Demokratie auch heute noch trägt, ist der Untersuchung wert. Aus aktuellem Anlass wäre es interessanter zu untersuchen, wie häufig eine Bundeskanzlerin die Unwahrheit sagen muss, um bei der Wählerschaft endgültig in Misskredit zu geraten. (Weiterlesen …)
Überhangmandate sind ein Etikettenschwindel. Es gibt keine unmittelbar gewählten Abgeordneten, denen ihr demokratisch erworbenes Direktmandat tatsächlich gar nicht zustünde. Zwei Stimmen sind immer auch zwei Wahlen. Wer mit zwei Stimmen wählt, kann nicht erwarten, dass die Ergebnisse der beiden Wahlen auch deckungsgleich sind. Würde man nur mit einer Stimme wählen, wäre der ganze Spuk sofort vorbei.
Dunkle Wolken ziehen sich über der Berliner Republik zusammen. Das Wahlrecht muss erneut geändert werden. Das hat der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mehrfach öffentlich eingestanden. Auch würden die Fraktionen des Bundestages die Mängel des 22. Wahlrechts-Änderungsgesetzes inzwischen einräumen und wie Schäuble „eine Reform von der Reform“ verlangen. (Weiterlesen …)
Der Staatsbesuch von Macron in den USA schwächt Europa, stärkt den Protektionismus des Nationalisten Trump und lässt den Westen noch unglaubwürdiger erscheinen
Das Spektakel hätte nicht gestenreicher ausfallen können. Bereits bei seinem Antrittsbesuch in Paris schwärmte Donald Trump anlässlich der Militärparade auf den Champs-Élysées von seinem jungen Amtskollegen Emmanuel Macron. Beim Staatsbesuch in den USA ließ Trump keine Gelegenheit aus, seine Präferenz für Macrons Frankreich zu unterstreichen. (Weiterlesen …)
Zum 60. Jubiläum der Gründung des Bundeskartellamtes gibt es viel Lob und wenig Nachdenklichkeit
Jubiläen sind stets eine Gelegenheit der Selbstdarstellung. Hiervon machte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am 22.Februar reichlich Gebrauch. Im ehemaligen Bundestagsgebäude in Bonn konnte er die Prominenz der Kartellrechtsfamilie begrüßen. Natürlich waren die USA vertreten und bezeichnenderweise bekam die Chefin der französischen Kartellbehörde, Isabelle De Silva, einen besonderen Platz, obwohl ihre Autorité de la Concurrence auch weiterhin von den Ministerialmächten in Paris gegängelt wird, also im Unterschied zum Bundeskartellamt nicht wirklich unabhängig ist. (Weiterlesen …)
Die Figur des nicht-gewählten Abgeordneten im deutschen Wahlrecht
Von Dr. Manfred C. Hettlage *
Das Abstrakt
Gesetze sind dazu da, beim Wort genommen zu werden. Das gilt vor allem für das Grundgesetz. In Art. 38 Abs. 1 GG heißt es: “Die Abgeordneten werden (…) gewählt.“ Bei den sog. Ausgleichsmandaten, die mit dem 22. Wahlrechts-Änderungsgesetz auch im Bund eingeführt wurden, ist das nicht der Fall, denn sie setzen den Überhang voraus. Er kann aber erst festgestellt werden, wenn die Wahllokale geschlossen und Stimmen ausgezählt sind. Und niemand ist befugt, das Wahlergebnis nachträglich zu ergänzen, zu verbessern oder auszugleichen. Werden die Listenplätze nachgeschoben, muss darüber auch eine Nachwahl abgehalten werden. (Weiterlesen …)
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