Die verkannte Rechtsnatur der Überhangmandate

19.06.2018 | Allgemein, Beiträge

Überhangmandate sind ein Etikettenschwindel. Es gibt keine unmittelbar gewählten Abgeordneten, denen ihr demokratisch erworbenes Direktmandat tatsächlich gar nicht zustünde. Zwei Stimmen sind immer auch zwei Wahlen. Wer mit zwei Stimmen wählt, kann nicht erwarten, dass die Ergebnisse der beiden Wahlen auch deckungsgleich sind. Würde man nur mit einer Stimme wählen, wäre der ganze Spuk sofort vorbei.

Dunkle Wolken ziehen sich über der Berliner Republik zusammen. Das Wahlrecht muss erneut geändert werden. Das hat der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mehrfach öffentlich eingestanden. Auch würden die Fraktionen des Bundestages die Mängel des 22. Wahlrechts-Änderungsgesetzes inzwischen einräumen und wie Schäuble “eine Reform von der Reform” verlangen. (Weiterlesen …)

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