In Deutschland gehört es zum guten Ton politischer Korrektheit, dass man „den Föderalismus“ über alle Maßen lobt. Damit ist der Föderalismus des Grundgesetzes gemeint, welches in Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsgarantie) eine Änderung desselben, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzlichen Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung berührt wird, für unzulässig erklärt. Politisch wird diese Ewigkeitsgarantie von den Trägern der Parteioligarchie instrumentalisiert, um ihre Herrschaft in den Ländern zu zementieren und den Bund personell durch Landespolitiker, die in die Bundespolitik streben, zu beherrschen. (Weiterlesen …)