In Karlsruhe wird am 11./12. Juni zur Hauptsache im ESM-Verfahren verhandelt. Im Vorfeld zu dieser, seit langem erwarteten öffentlichen Befassung des Zweiten Senats mit den seit 2012 anhängigen Verfahren zum ESM, Fiskalvertrag sowie der Brüsseler Verordnung über die Überwachung und Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte in der Eurozone geben sich die Beobachter schon fast gelangweilt. Was könne schon Neues dabei herauskommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 12. September 2012 bereits „Ja, aber!“ gesagt habe und sofort darauf der ESM Gestalt annahm…