Am 28 November 2012 fand das Kolloquium „Vor dem Sturm? – Die deutsche Wasserwirtschaft nach der BWB-Entscheidung des Bundeskartellamts vom 5. Juni 2012“ an der Technischen Universität statt.
Prof. Kerber begrüßte die 50 Teilnehmer um 10 Uhr.
Als erster referierte Herr Dr. Felix Engelsing vom Bundeskartellamt, der die genannte Entscheidung der von ihm geleiteten 8. Beschlussabteilung präsentierte. Die BWB-Entscheidung war auch Gegenstand des anschließenden Vortrags von Prof. Dr. Kurt Markert von der Freien Universität Berlin. In zweiten Teil befassten sich die Teilnehmer mit der angekündigten GWB-Novelle. Der Gesetzesentwurf wurde von Herrn Dr. Armin Jungbluth, dem Leiter des Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik im Bundeswirtschaftsministerium vorgestellt. Ein Koreferat wurde von Prof. Dr. Rainer Bechtold gehalten. Zum Schluss des ersten Veranstaltungsblocks fand eine lebhafte Diskussion über die Preishöhenkontrolle im Bereich der Wasserwirtschaft statt.
Nach der Mittagspause wurde die Frage erörtert, ob eine branchenweite Regulierung der Wasser- und Abwasserentgelte unabhängig von deren Charakter als Preis oder Gebühr notwendig ist. Als erster referierte Herr Martin Weyand, einer der Geschäftsführer von dem Verband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft. Den Vorschlag der Monopolkommission zur Regulierungsfrage präsentierte Herr Marc Bataille. Der letzte Referent des Tages, Herr Dr. Mathias Dierkes stellte das neue Europäische Recht der Dienstleistungskonzessionen vor. Nach einer lebhaften Abschlussdiskussion bedankte sich Prof. Kerber bei allen Teilnehmern und schloss die Veranstaltung um 16 Uhr.