Mit Datum vom 15. April reichte der Verfahrensbevollmächtigte in der Verfassungsbeschwerde gegen die Bankenunion, Prof. Markus C. Kerber, einen Schriftsatz bei Frau Nouy, der Chefin der EZB-Bankenaufsicht ein. Er bittet um eine Erklärung dafür, weshalb sie bisher aufsichtsrechtlich gegen keine der griechischen Großbanken vorgegangen sei und wie sie zu der Behauptung komme, dass die griechischen Banken noch solvent seien.
Die Solvenz einer Bank ist Voraussetzung für die Gewährung von Notliquiditätskrediten. Die großen Banken haben mittlerweile Notliquiditätskredite in Höhe von 74 Milliarden Euro erhalten.