Pressemitteilung
Europolis: Keine Eurorettung um jeden Preis
Berlin, 18. März 2014
Das Bundesverfassungsgericht hält ganz auf der Linie der vorläufigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zum ESM an der Vereinbarkeit des ESM fest. Indessen mahnen die Richter die Einhaltung der ESM-Haftungsobergrenze in Höhe von 190 Mrd. EUR an und erinnern an die parlamentarische Haushaltsverantwortung. Das Gericht – so der Verfahrensbevollmächtigte Prof. Markus C. Kerber – „hat trotz der Verwerfung der Verfassungsbeschwerden die Grenzen der Eurorettung abgesteckt.“
„Zudem ist mit dem heutigen Urteilsspruch,“ so Kerber weiter, „das Verfahren keinesfalls beendet. Es gilt sich, nunmehr auf das Verfahren gegen den OMT-Beschluss vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu konzentrieren.“ Angesichts der Scheu der Luxemburger Richter bei Klagen gegen die Europäische Zentralbank (EZB) bedürfe es – wie Kerber und sein Mitarbeiter Dr. Stefan Städter ausführen – „harter Überzeugungsarbeit.“
Das Europolis-Team
Pressemitteilung Europolis (als PDF)