Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio muss einem Ablehnungsgesuch entgegensehen. Die Europolis-Gruppe, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen diverse Euro-Rettungsmaßnahmen erhoben hat, hegt die Besorgnis der Befangenheit bei di Fabio. Aus ihrer Sicht bestehen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung sowohl in der Sache als auch in der Person. Deshalb hat Prof. Dr. Markus C. Kerber beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht unter Ausschluss von Verfassungsrichter di Fabio über die Verfassungsbeschwerden in Sachen “Griechenland-Hilfe” und “Euro-Rettungsschirm” entscheiden möge…