Die Europolis-Gruppe qualifiziert die Arbeitsteilung von ESM und EZB als verfassungswidrig und beklagt das operationelle Tätigwerden des ESM vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache
In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) reichte die Europolis-Gruppe einen ergänzenden Schriftsatz ein. Der Schriftsatz fordert die praktischen Folgen der Postulate des Bundesverfassungsgerichts vom 12.9.2012 zum Verhältnis ESM und EZB ein. Denn die Beschlüsse der EZB vom 6.9.2012 sehen vor, dass der ESM Staatsanleihen aus Finanznotstandsstaaten direkt zeichnet. Danach will die EZB diese Anleihen im Rahmen der Outright Monetary Transactions erwerben. Dies stellt ökonomisch eine Finanzierung der Finanznotstandsstaaten durch die EZB dar.