Trotz Irlandhilfe fortdauernde Eurokrise

7.12.2010 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Entgegen den Beschwichtigungen der Europäischen Kommission, der EZB und der Eurozonen-Regierungsvertreter haben weder die Schaffung des 750-Milliarden- „Rettungsschirms“ noch die europarechtswidrigen, andauernden Anleihenkäufe der EZB von mehr als 100 Milliarden Euro das Misstrauen der Wertpapiermärkte gegenüber den fragilen Staaten der Euro-Zone eingedämmt. Im Gegenteil: Die sich bereits im Juni diesen Jahres abzeichnende Krise hat nunmehr in Gestalt des Irland-bail-out und ggf. des Hilfeersuchens von Portugal weitere Höhepunkte erreicht.

Mit dem Hilfspaket zugunsten Irlands in Höhe von 85 Milliarden Euro geht die Bundesrepublik Deutschland – nach der Griechenlandhilfe in Höhe von 22,4 Milliarden Euro – weitere Risiken in Höhe von ca. 11 Milliarden Euro zulasten deutscher Steuerzahler ein. Mit diesem ersten Anwendungsfall des europäischen „Eurostabilisierungsmechanismus“ realisiert sich die in den Verfassungsbeschwerden der Europolis-Gruppe dargestellte Gefahr der Zerrüttung der gesamtstaatlichen Finanzen und des Auseinanderfallens des Euroraums.1 Diese Rechtsbrüche stellen handfeste Haftungsrisiken dar. Die Aneinanderreihung von bail-outs birgt die Gefahr in sich, dass die von der Bundesregierung beabsichtigte Vertragsveränderung zu einer Fingerübung wird.

Ferner weisen wir darauf hin:

  • Die Ausgestaltung der mit der Irlandhilfe organisierten Inhaftungnahme des deutschen Steuerzahlers verstößt unabhängig von der Frage ihrer Verfassungswidrigkeit gegen die gesetzliche Ermächtigung. Der Rückgriff auf eine Finanzierung durch die EFSF ohne primäre Ausschöpfung des EFSMFinanzierungsvolumens in Höhe von ca. 68 Milliarden Euro ist mit der in § 1 StabMechG2 vorgesehenen Sekundärhaftung der Mitgliedstaaten unvereinbar.
  • Weder der EFSM noch das EFSF-„Rettungsinstrument“ dürfen zur milliardenschweren Sanierung des irischen Bankensektors gebraucht werden.
  • Obwohl immerhin einige Abgeordnete auf diese Gesetzesbrüche hingewiesen haben, hat der Deutsche Bundestag die Irlandhilfe gebilligt. Dadurch ist das parlamentarische Verfahren zur Farce geworden. Die beteiligten Ausschüsse haben sich zu bloßen Vollstreckern der Bundesregierung gemacht.

Wir vertrauen weiterhin auf unser Bundesverfassungsgericht. Ist der Zweite Senat

in dem Beschluss 2 BvR 987/10 noch davon ausgegangen, dass

…ein wesentlicher Schaden dem Gemeinwohl nicht aus der Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Bundes im Eintrittsfall, deren Wahrscheinlichkeit die Bundesregierung für gering hält, nicht erwächst

so ist nunmehr der Ernstfall eingetreten. Für Irland sowie ggf. Portugal und Spanien realisiert sich das ehemals nur als potentiell angenommene Haftungsrisiko. In dieser Situation ist weniger den Finanznotstaaten, als entsprechend der Lissabon-Doktrin3 vielmehr der Hoheit über den eigenen Haushalt der Vorrang zu geben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Gesamtverantwortung für den Haushalt nicht mehr beim Bundestag, sondern bei einer in Luxemburg ansässigen Zweckgesellschaft liegt, an der Deutschland nur eine Minderheitsbeteiligung hält.

Wir möchte Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Dazu speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen