Was wird das Bundesverfassungsgericht im anhängigen Verfahren gegen das PEPP veranlassen ?
Die Pressekonferenz von EZB Präsidentin Lagarde nach der Sitzung des EZB- Rats vom 16.12.2021 war noch nicht zu Ende, da meldete die Tagesschau um 15:26 Uhr – und ihr folgend viele andere Gazetten – „Geldpolitische Wende – EZB lässt Notprogramm auslaufen“. Eine größere Fehldarstellung der Realität ist den öffentlich-rechtlichen Medien seit langem nicht mehr unterlaufen. Das, was die Tagesschau als „geldpolitische Wende“ qualifiziert, ist nichts weiter als die Fortsetzung des in der Tat formal ab 31.3.21 auslaufenden pandemischen Notkaufprogramms (PEPP) bzw. sein Ersatz durch eine verstärkte Wiederaufnahme des seit 2015 weiter in Kraft befindlichen APP, also jenen Anleihenkaufprogramms, über das das Bundesverfassungsgericht am 5.5.2020 ein vernichtendes Urteil gefällt hat. (Weiterlesen …)