Mit Datum vom 4.3.2021 hat die Klägergruppe um Prof. Dr. von Stein Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Pandemic emergency purchase programme (PEPP) und die Kollateralbeschlüsse vom 7. und 22. April 2020 erhoben. Der um zahlreiche Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft erweiterte Kreis von Beschwerdeführern macht durch den Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Kerber geltend: