Bundesverfassungsgericht zeigt erfreulich deutlich Position –
Abgrenzung zum Europäischen Gerichtshof
Karlsruhe, 5. Mai 2020 – Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Verdammungsurteil über den Europäischen Gerichtshof. Er habe die Verhältnismäßigkeit des PSPP unzureichend geprüft. (Weiterlesen …)