Nach der Entscheidung der Bundesverfassungsrichter den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des OMT-Programms der EZB einzubeziehen, melden sich zahlreiche Beobachter zu Wort, die darin ein „fatales Signal“ sehen. Nicht nur, dass ein Souveränitätsverlust Deutschlands drohe. Vielmehr so folgert u.a. der emeritierte Tübinger Ökonom Professor Starbatty habe das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung „de facto abgedankt.”„Niemand – so die ausdrücklichen Worte des Beschwerdeführers Starbatty – „braucht das Verfassungsgericht mehr anzurufen, weil alle Verstöße gegen das Grundgesetz, die etwa die gemeinschaftliche Haftung, den Euro oder europäische Belange betreffen, zum EuGH weitergeleitet werden.” Zwar mögen derartige Äußerungen die Medienticker füllen. (weiterlesen …)