PRESSEINFORMATION zu Verfassungsbeschwerde

13.08.2012 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Europolis: Bei der Eurorettung führt am Gerichtshof
der Europäischen Union kein Weg vorbei

Die Europolis-Verfassungsbeschwerde weist das Bundesverfassungsgericht auf die Vorlagepflicht hin

Berlin, 13. August 2012

In den anhängigen Eilverfahren in Sachen ESM und Fiskalpakt hat es das Bundesverfassungsgericht für opportun angesehen, eine „mehr als summarische Prüfung“  anzusetzen, um sich bis zum 12.9.2012 für die Entscheidung über den beantragten vorläufigen Rechtschutz  Zeit zu lassen.

Nach eingehender Prüfung der bislang vorgetragenen Argumente sowie im Lichte der seit dem 3.8.2012 anhängigen Überprüfung der Vereinbarkeit des ESM mit dem Unionsrecht durch den Gerichtshof der Europäischen Union hat sich die Klägergruppe Europolis dazu entschlossen, das bisherige Vorbringen in Form einer eigenständigen Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Eilantrag zu ergänzen:

–   Da ESM und Fiskalvertrag gegen die Europäischen Verträge verstoßen, fordern wir parallel zur Vorlagentscheidung des höchsten irischen Gerichtshofs vom Bundesverfassungsgericht entweder ebenfalls vorzulegen oder aber die Entscheidung in Sachen des irischen Abgeordneten Thomas Pringle abzuwarten: Solange der Gerichtshof der Europäischen Union nicht abschließend über die Unvereinbarkeit dieser Verträge entschieden hat, dürfen weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundespräsident entscheiden.

–   Wir weisen finanzwissenschaftlich nach, dass die mit dem ESM und sonstigen Euro-Rettungsmaßnahmen eingegangen Gewährleistungen untragbare, irreversible finanzwirtschaftliche Risiken für Deutschland mit sich bringen: Die Staatsverschuldung könnte auf 3,7 Billionen steigen und die Bundesrepublik Deutschland unter der hieraus folgenden Zinslast erdrücken.  Angesichts des drohenden Finanznotstands setzt sich Deutschland der Gefahr aus, den auf deutsche Initiative geschlossenen Fiskalvertrag alsbald zu verletzen.

–   Dass die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 zur „Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte“ auf keine Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann und sie die deutsche Exportwirtschaft für ihre Erfolge bestraft, verdient das Augenmerk des Bundesverfassungsgerichts.

Laut des Verfahrensbevollmächtigten der Europolis-Gruppe, Prof. Dr. Markus C. Kerber, „geht es bei dieser Verfassungsbeschwerde um mehr als eine Währung. Das fiskalische Selbstbestimmungsrecht der Deutschen und der Fortbestand der deutschen Demokratie werden mit dem ESM und dem Fiskalpakt zur Disposition gestellt.“

Pressekontakt

Solène Droy
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Tel.:     030 – 48 31 41 36
Fax:     030 – 48 31 41 37
E-Mail:  sek@officemck.de
 

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