Alles unter Kontrolle

15.08.2011 | Edition Europolis, Kommentare

Bericht aus der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe und zum Eurorettungsschirm am 5.7.2011

Über 50 Verfassungsbeschwerden hatte das Bundesverfassungsgericht zur Griechenlandhilfe und zum Eurorettungsschirm erhalten. Zahlreiche Petenten wollten verhindern, dass ihre Grundrechte auf Eigentum und partizipative Mitwirkung an der Demokratie gem. Art. 38 GG durch die Verpfändung deutscher Ressourcen und insbesondere deutscher Bonität verletzt würden. Bei einem solchen Andrang in Karlsruhe sollte man meinen, dass das Gericht nicht nur die Qual der Wahl hatte, sondern nach qualitativen Gesichtspunkten die Pilotverfahren auswählen konnte. Zwei von den mehr als 50 Verfahren hatte es schließlich zum Piloten erkoren. Zwei, die bereits seit Jahren von den Medien als opposition de la majesté gegen Euro und Brüssel von sich reden machen. Zum einen den parlamentarischen Sonderling Dr. Gauweiler, der ein Narrendasein als direkt gewählter Abgeordneter in der CSU-Fraktion fristet. Er – ein ehemaliger Mignon von Franz Josef Strauß – kann sich mittlerweile alles erlauben. Und dies tut er auch wohlwissend, dass jede Verfassungsklage Publizität bringt und sein Profil als Anwalt schärft. Des Weiteren die Berufskläger gegen den Euro, die ihr Vorbringen selbst als Professoren-Klage betiteln: Die Herren Schachtschneider und Starbatty – beide emeritierte Ordinarien – sowie die Herren Nölling – ehemals Hamburgische Landesbank – sowie der Ex-HelaBank-Vorstand Wilhelm Hankel.

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Textbeitrag für das 2. Kolloquium zur Institutionen-Ökonomie der Europäischen Union

25.07.2011 | Wissenschaftliche Beiträge

« La procédure de révision simplifiée de l’article 48§6 du traité sur l’Union européenne est-elle bien adaptée à la modification proposée de l’article 136 du traité sur le fonctionnement de l’Union européenne ? »

Les 16 et 17 décembre 2010, le Conseil européen a approuvé une modification du TFUE autorisant la mise en œuvre par les pays de la zone euro d’un dispositif de gestion de crise : le mécanisme européen de stabilité (ci-après MES).

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Ein Meister aus Spanien – Mit dem Tod von Pablo Lucas Verdu verliert die europäische Staatsrechtslehre eine große Gelehrtenpersönlichkeit

25.07.2011 | Kommentare

Wie jetzt erst bekannt wurde, verstarb am 6. Juli des Jahres Pablo Lucas Verdu, Emeritus für Verfassungsrecht an der Universität Complutense von Madrid und Mitglied der Königlichen Akademie für Moral und Politikwissenschaft im Alter von 88 Jahren an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Lucas Verdu gehörte zu den gebildesten, angesehensten und diskretesten Persönlichkeiten der spanischen Staatsrechtswissenschaft. Er konnte auf ein erfülltes, erfolgreiches akademisches Leben zurückblicken, das ihn die Tiefen des spanischen Frankismus und die Höhen der demokratischen Emanzipation hat erleben lassen. Als Assistent von Tierno Galvan an der Universität in Salamanca, dann später in Bilbao und Madrid gehört er zu den Wegbereitern eines interdisziplinär angelegten Verfassungsverständnisses, welches weit über die iberische Halbinsel hinausgriff. Ohne die geringsten politischen Affinitäten zu Carl Schmitt zu haben, widmete Lucas Verdu diesem – wie er betonte – „Begriffshexer“ große Aufmerksamkeit und manche Studie. Sein akademisches Interesse aber mehr noch sein Herz schlug für die Vertreter des Rechtspositivismus der Weimarer Republik, insbesondere Hans Kelsen und Rudolf Smend. Das gesamte Rechtsdenken der Weimarer Republik ist von niemanden in Spanien in seiner Generation so umfassend und anschaulich dargestellt worden wie von Lucas Verdu. Über Spanien hinaus war Lucas Verdu eine bekannte akademische Persönlichkeit im italienischen Raum ebenso wie bei seinen portugiesischen und lateinamerikanischen Kollegen. Seine akademische Neugier und seine wissenschaftliche Disziplin begleiteten ihn bis ins hohe Alter. Sein Tod – von der Tragik eines absurden Unfalls umwittert – markiert einen herben Verlust für die akademische Landschaft Spaniens. Aber auch die deutsche Staatsrechtslehre hat in Pablo Lucas Verdu einen Freund verloren.

Europolis wehrt sich gegen Bundesverfassungsgericht

1.07.2011 | Individualbeschwerde gegen BVerfG, Pressemitteilungen

Die Klägergruppe Europolis (insgesamt 55 Beschwerdeführer) hat am 30. Juni 2011 Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung ihrer grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts erhoben. Sie reagiert damit u.a. auf den willkürlichen Ausschluss aus der mündlichen Verhandlung, die unterlassene Bescheidung des Antrags auf einstweilige Untersagung der Portugal-Hilfe sowie vor allem auf die Weigerung des Zweiten SEnats, den Eurorettungsschirm den Luxemburger Richtern zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorzulegen.

Warum zögert das Bundesverfassungsgericht?

23.05.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Mit ihrem Eilantrag vom 6. April 2011 begehrten die mittlerweile 53 Petenten der „Europolis-Gruppe“, der Bundesregierung bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Zustimmung zum Portugal-bail-out zu untersagen.

Am 16. Mai 2011 ist die „Portugal-Hilfe“ mit Zustimmung der Bundesregierung in den europäischen Gremien beschlossen worden. Bislang ist dem Verfahrensbevollmächtigten Prof. Markus C. Kerber kein Beschluss des Zweiten Senats zugegangen.

„Warum“, fragt Prof. Kerber, „erhalten die Beschwerdeführer in einem Eilverfahren seit mehr als sechs Wochen keine Antwort aus Karlsruhe? Warum ignoriert das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf einen der Dringlichkeit des Streitgegenstandes geschuldeten – zustimmenden oder ablehnenden – Beschluss?“

Mit Datum vom 23. Mai 2011 hat sich Prof. Kerber an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, gewandt.

PM: Europolis BVerfG zögert

Prof. Dr. Roland Vaubel tritt der Verfassungsbeschwerde bei

13.05.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Der renommierte Ökonom Prof. Dr. Roland Vaubel, Universität Mannheim, ist der „Europolis-Gruppe“ als 53. Beschwerdeführer beigetreten.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde unter Federführung von Prof. Dr. Markus C. Kerber wendet sich der Klägerkreis gegen die unkontrollierbare Inhaftungnahme der deutschen Steuerzahler durch den „Eurostabilisierungsmechanismus“, der sich bislang zur Stabilisierung der Eurozone ökonomisch als untauglich erwiesen hat.

Hans-Olaf Henkel zum Votum in Finnland

19.04.2011 | Kommentare

„Mit dem Versprechen, aus dem Einheitseuro auszusteigen, würde auch in Deutschland jede Partei eine ungeheure Zustimmung erfahren!“, erklärte Hans-Olaf Henkel anlässlich des Erfolgs der Partei „Wahre Finnen“ bei der Wahl des finnischen Reichstags.

Dabei sei es in Deutschland weder nötig noch angebracht, ein solches Programm mit anderen sogenannten rechtspopulistischen Themen wie „Zuwanderung“ oder „Europaskepsis“ zu verbinden. Allerdings dürfe man sich nicht wundern, wenn mit immer neuen „Rettungsschirmen“, die zu Lasten Deutschlands, Finnlands und einiger anderer Länder aufgespannt würden, die jeweilige Bevölkerung nicht nur mit wachsendem Unbehagen gegen den Einheitseuro, sondern auch gegen das „Projekt Europa“ reagiert. Es zeige sich immer deutlicher, dass sich eine kleine Anzahl von nördlichen „Geberländern“ einer größeren von „Nehmerländern“ gegenübersieht und finanziell ausgeliefert ist.

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Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die „Portugal-Hilfe“

11.04.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Die „Europolis-Gruppe“ hat heute beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die beabsichtigte „Portugal-Hilfe“ der Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Der Verfahrensbevollmächtigte der über 50 Beschwerdeführer, Professor Markus C. Kerber, begründete diesen Schritt mit der Abwehr irreversibler Nachteile für Deutschland: Ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung würde Deutschland seiner finanziellen Souveränität beraubt.

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