Der Kampf um den Lissabon Vertrag

28.04.2010 | Finanzkrise

Das Ringen der deutschen Bürgergesellschaft um die europäische Integration

Dieter Spethmann, Markus C. Kerber, Joachim Starbatty, Franz Ludwig Graf Stauffenberg

Wer wagt es,
sich den donnernden Zügen entgegenzustellen?
Die kleinen Blumen
zwischen den Eisenbahnschwellen!
Erich Kästner

Als im Spätsommer des Jahres 2008 Dieter Spethmann Graf Stauffenberg, Joachim Starbatty und Markus C. Kerber versammelte, um die Chancen einer Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag und dessen Begleitgesetzezu evaluieren, schien es aussichtslos zu sein, sich der europapolitischen Correctness in Gestalt des Lissabon-Projektes entgegenzustellen. Das Ergebnis der gemeinsamen Anstrengung ist indessen ermutigend. Die grundgesetzlich gewährleistete Befugnis, im Wege einer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, ob bei Souveränitätstransfers im Rahmen der europäischen Integration die grundgesetzliche Substanz nicht Schaden nimmt, scheint gerade im Zusammenhang mit dem Lissabon-Vertrag ihre politische Dimension erlangt zu haben.

Weiterlesen »

Les Graves dangers du « Too big to Fail »

12.04.2010 | Kommentare

Par Didier Pène, Professeur émérite à HEC

Des Etats ont déjà, avant la crise récente, aidé et même nationalisé provisoirement des établissements financiers comme les Caisses d’Epargne américaines en 1989 ou des banques japonaises et suédoises dans les années 90. Mais en 2008-2009, il a fallu aller plus loin dans plusieurs  pays dont certains financièrement très importants comme les USA et la Grande- Bretagne.C’était nécessaire pour éviter une crise aussi ou plus durable et grave que celle de 1929 et des désordres non seulement financiers et économique mais probablement aussi politiques.

Weiterlesen »

Schädigt Schäuble Deutschland?

15.03.2010 | Kommentare

Die Forderung des Bundesfinanzministers nach einem EWF ignoriert bestehendes europäisches Recht  und dient den Pariser Machthabern.

Nicht genug, dass sich Griechenland mit Hilfe von Statistikbetrügereien in die Europäische Währungsunion hineingeschmuggelt hat. Nunmehr wird der relativ kleine Brandherd eines nur in geografischer Hinsicht europäischen Landes aufgrund seines Finanznotstandes zu einer Feuersbrunst für die europäische Währungsunion. Noch vor kurzem hatten die politisch-administrativen Eliten der Europäischen Gemeinschaft – allen voran die Bundesregierung –  betont: Griechenland sei, nachdem es bereits seit Jahren unberechtigt in der Europäischen Währungsunion die Zinsvorteile der Gemeinschaftswährung für sich verbuchen konnte, nunmehr gefordert, eigenständig den Kopf aus der Schlinge seiner Verschuldung zu ziehen. Die gelungene, dreifach überzeichnete Anleihe in Höhe von 5 Mrd. Euro schien Griechenland Aufschub und der deutschen Position des No bail out Glaubwürdigkeit zu verleihen. Dabei wäre eine andere Stellungnahme rechtlich auch gar nicht zulässig gewesen. Denn Art. 103 ex-EGV (jetzt Art. 125 AEUV) regelt nicht nur den Ausschluss jeglicher Haftung der Europäischen Union für die Schulden von Mitgliedern der Europäischen Währungsunion, sondern enthält ein umfassendes bail-out-Verbot. Damit wollten die Architekten der Währungsunion – unter ihnen auch Jürgen Stark – den Märkten deutlich machen, dass niemand anderes als das Schuldnerland selbst für seine Schulden hafte. Zwar ist kein ausdrückliches Verbot an die Europäische Union adressiert, Griechenland direkt oder indirekt aus der Schuldenmisere zu helfen. Doch das Telos des Verbots gem. Art. 125 AEUV, dessen Beachtung nach herrschender Kommentarliteratur auch im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeklagt werden kann, ist neben der Verhinderung monetärer Finanzierung der Haushalte und dem Gebot ausgeglichener Haushalte einer der normativen Eckpfeiler der Europäischen Währungsunion: Die Währungsunion sollte auf keinen Fall eine Haftungsgemeinschaft sein.

Weiterlesen »

Occasional Paper 2/2009

4.11.2009 | Wissenschaftliche Beiträge

Das Großvorhaben Galileo auf dem Prüfstand des Europäischen Wettbewerbs- und Vergaberechts.

Ordnungspolitische Anmerkungen zur Beschaffungspolitik der EU bei Infrastrukturvorhaben
Von Markus C. Kerber

Zusammenfassung

Bei der Beschaffung von Produkten im Rahmen des Galileo-Vorhabens mit relativ hoher Losgröße (Kontrollsystem/ Satelliten) ist die Europäische Gemeinschaft nicht nur aus rechtlichen Gründen verpflichtet, sondern durch betriebswirtschaftliche Erwägungen  veranlasst, die Vergabe in zwei Phasen durchzuführen. Beim ersten Los ist eine Vergabe an mindestens zwei Bieter in quantitativ paritätischer Anzahl vorzunehmen. Im Lichte der Erfahrungen mit dieser Vergabeentscheidung ist für den zweiten Teil des Loses abzuwägen, ob lediglich die Vergabebedingungen adaptiert werden und es bei einer Doppelvergabe bleibt oder ob von vornherein festgelegt wird, dass den zweiten Teil des Loses jener der beiden Bieter erhält, der in der ersten Phase am besten performierte.

Weiterlesen »

Neue Verfassungsbeschwerde

23.09.2009 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Betreff: Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. jur. Dr. Ing. e. h. Dieter Spethmann

Am 22.09.2009 ist dem Bundesverfassungsgericht ein neuer Schriftsatz zum Beleg der unparlamentarischen Beratung über die Begleitgesetzgebung zum Lissabon-Vertrag übermittelt worden. Darin wird u.a. auf die Erklärung des  Abgeordneten Dr. rer., pol., Dr. h.c. Hermann Scheer, MdB vom 8.09.2009 im Bundestags-Plenum Bezug genommen.

Weiterlesen »

Das Bundesverfassungsgericht und seine Feinde / Le Tribunal Constitutionnel et ses ennemis

25.08.2009 | Kommentare

Spätestens mit der Verkündung des Lissabon-Urteils des BVerfG am 30.6. verstummten die Siegesfanfaren der Verfahrensbevollmächtigten von Bundesregierung und Bundestag[1].  Während der mündlichen Verhandlung am 10./11.2. hatten sie – die Ordinarien für Öffentliches Recht, Pernice, Mayer und Tomuschat-  die Gewissheit bekundet, vom obersten deutschen Gericht das zu erhalten, worauf sie nicht nur juridisch-argumentativ sondern im Namen der europapolitischen Korrektheit meinten, einen Anspruch zu haben. Das Verdikt des 2. Senats erschien ihnen nicht mehr als ein überfälliges laisser passer für den „alternativlosen“ Integrationsprozess, der jenseits demokratischer Legitimität in Brüssel spätestens seit dem Maastricht-Vertrag organisiert wird. Dementsprechend hatten sie die schriftsätzliche Argumentation pro Lissabon-Vertrag als eine Fingerübung verstanden. Die Verfahrensbevollmächtigten von Bundestag und Bundesregierung waren sich einig: Das BVerfG würde es nicht wagen, von seinen Prärogativen Gebrauch zu machen und den Lissabon-Vertrag zu kassieren oder ihn im Unterschied zum Maastricht-Urteil nur mit einem streng konditionierten Ja abzusegnen.

Weiterlesen »

Dem Auswärtigen Amt die Europakompetenz entziehen

1.07.2009 | Kommentare

Prof. Dr. Dr. Dieter Spethmann:

Wir sind sehr zufrieden. Wir haben Klarheit gesucht und bekommen. Vor allem haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat nun glasklare Verhaltenvorschriften bekommen, damit Brüsseler Verhalten nicht länger deutsche Interessen überspielt. Immer, wenn die nationale Souveränität, die Kontrolle durch das Parlament oder Grundrechte angetastet werden könnten, sagt das Bundesverfassungsgericht nun `Stopp!`. Mit den höheren Mitbestimmungsrechten kann jeder Bürger nun seinen Abgeordneten fragen, wie er sich bei der Abstimmung verhält und was er im Sinne des Urteils getan hat und tut.

Prof. Dr. Markus C. Kerber:

Das Bundesverfassungsgericht hat entgegen der Anträge von Bundesregierung und Bundestag mit seinem heutigen Urteil einen Damm gebaut gegen den grenzenlosen, eigenmächtigen Kompetenztransfer in Richtung Brüssel. Es hat alle wesentlichen empirischen Belege und institutionellen Bedenken der Beschwerdeführer ausdrücklich berücksichtigt. Abzuwarten bleibt indessen, ob dieser Damm besser hält als jener, der im Maastricht-Urteil vor 16 Jahren errichtet wurde. In jedem Fall muss der Gesetzgeber – also der Bundestag – das Begleitgesetz über die Rechte des Bundestags nicht nur nachbessern, sondern vollständig überarbeiten. Politisch gesehen stellt das Urteil eine schallende Ohrfeige für das Auswärtige Amt als Federführer der Lissabon-Verhandlungen dar. Daher stellt sich erneut und in Dringlichkeit nicht nur die personelle  Frage des Verbleibs von Herrn Steinmeier im Amt, sondern auch die prinzipielle Frage, ob deutsche Interessen in Europa weiterhin federführend vom Auswärtigen Amt betreut werden sollten.

Europolis-Logo

A German contribution to European policy

  • daring more competition
  • ensuring institutionally the stability of currency and prices
  • advancing the consolidation of public fi nances
  • giving priority to the principle of subsidiarity

Last newsitems in other languages

Die Redaktion | 17.04.2024
Die Absahner
Die Redaktion | 02.04.2024
Der Konformist
Die Redaktion | 28.03.2024
Pressemitteilung
Die Redaktion | 06.03.2024
Les Experts : Bruno Le Maire, économies et réformes – 06/03
Die Redaktion | 15.02.2024
Der Opportunist
Die Redaktion | 13.02.2024
Ein origineller Geist
Die Redaktion | 25.01.2024
eXXpressTV: Prof. Markus C. Kerber im eXXpress-Interview: „Deutschland müsste sich gegen die Überheblichkeit der EU wehren“
EU Infothek Limes Smart Investor

Unsere Empfehlung aus dem Netz

Wir möchte Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Dazu speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen