Am 14.3.2014 hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Gerichtshof der Europäischen Union die streitentscheidenden Fragen, die die Auslegung des Unionsrechts in Sachen OMT/EZB betreffen, zur Vorabentscheidung übermittelt. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Geht der OMT-Beschluss der Europäischen Zentralbank über deren Mandat hinaus?
- Ist es dem Eurosystem nach dem Unionsrecht gestattet, Staatsanleihen anzukaufen?
Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH wird am Dienstag, dem 14. Oktober in Luxemburg stattfinden. Verfahrensrelevante Schriftsätze der Europolis-Beschwerdegruppe sind ab sofort auf dieser Website abrufbar. Am 14.10 berichtet Europolis direkt aus dem Sitzungssaal in Luxemburg.
Rüge vom 10. September 2014 Rüge vom 25. September 2014
Pressemitteilung:
Europolis rügt unzureichendes rechtliches Gehör vor dem Gerichtshof der Europäischen Union / (English)
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- BVerfG: 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/1007.09.2011, Karlsruhe
- EuG: "Nichtigkeitsklage – Rechtsbehelfsfrist – Offensichtliche Unzulässigkeit" in der Rechtssache T‑532/1116. Dezember 2011, Luxemburg
- Estnisches Verfassungsgericht: 3-4-1-6-1212.07.2012, Tartu Estonia
- BVerfG: 2 BvR 1824/12 Absatz-Nr. (1 - 14)12.9.2012, Karlsruhe
- BVerfG: 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12, 2 BvE 6/1212.09.2012, Karlsruhe
- EuGH: Rs. C-370/12 (Pringle)27.11.2012, Luxembourg
- SV 2/12-1816.03. 2013, Wien (Österreich)
- Urteil des Portugiesischen Verfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Sparmaßnahmen05.04.2013, Lissabon
- BVerfG: 2 BvQ 17/13 Absatz-Nr. (1 - 31)17.4.2013, Karlsruhe
- BVerfG: 2 BvR 1390/12 u.a.17.12.2013, Karlsruhe
- BVerfG: 2 BvR 2728/13 u.a.14.01.2014, Karlsruhe
- BVerfG, 2 BvR 1390/12 Absatz-Nr. (1 - 245)18.03.2014, Karlsruhe
Bestimmungen zur EWU im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Artikel 119: Grundsätze der Wirtschafts- und Währungspolitik
- Artikel 122:Befugnis des Rates bei Schwierigkeiten
- Artikel 123: Verbot von Kreditfazilitäten für öffentliche Einrichtungen
- Artikel 124: Verbot bevorrechtigten Zugangs
- Artikel 125: Haftungsausschlüsse
- Artikel 126: Übermäßige öffentliche Defizite; Haushaltsdisziplin
- Artikel 127: Ziele und Aufgaben
- Artikel 128: Ausgabe von Banknoten und Münzen
- Artikel 129: ESZB, EZB Struktur und Satzung
- Artikel 130: Unabhängigkeit der EZB und NZB
- Verordnung (EU) 1176/11: Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
- Beschluss EZB-Rates vom 6.9.2012 Technical Features of Outright Monetary Transactions (OMTs)
- Pressemitteilung der EZB vom 6.9.2012 / Einleitende Bemerkungen des Präsidenten der EZB (Mario Draghi)
- Artikel 88 GG: Bestimmungen zur EWU im Grundgesetz
- Bundesregierung
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