The role of the ECB in the crisis

4.11.2011 | Finanzkrise

Open Europe in cooperation with Europolis and the Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS) of Goethe University

Invites you to a conference in Frankfurt:

The role of the ECB in the crisis

Friday 11 November 2011
9am – 12.30pm

Haus am Dom
Domplatz 3
60311 Frankfurt am Main

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Les vues du Général de Gaulle sur l’Europe

19.10.2011 | Kommentare

Par Pierre Maillard, Ambassadeur de France, Ancien conseiller diplomatique du Général de Gaulle.

Conférence prononcée à l’Académie diplomatique Bruxelles en Juin 2009

On a fait, en son temps, beaucoup de procès au général de Gaulle à propos de ses idées sur l’Europe. Certains propos occasionnels de sa part, son rejet avant son retour au pouvoir, de la communauté européenne de Défense, enfin son souci majeur et permanent de la destinée de la France l’expliquent dans une certaine mesure. Pourtant, non seulement le Général a toujours eu la vive conscience de la solidarité qui unissait la France aux autres pays de l’Europe occidentale, mais il n’avait en outre jamais oublié tout ce que l’Europe à travers tous ses peuples avait apporté au monde sur le plan de la culture, de la pensée, de la science ainsi que du Droit, apportant ainsi une contribution majeure et collective à la civilisation universelle. Au surplus cette préoccupation s’était manifestée dès le temps de guerre.

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Trichet vor Gericht

26.09.2011 | Pressemitteilungen

Markus C. Kerber, der Verfahrensbevollmächtigte der Klägergruppe “Europolis” vor dem Bundesverfassungsgericht, lässt im einem Pionierverfahren beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg überprüfen, ob die seit 2010 von der Europäischen Zentralbank (EZB) geübte Praxis des Anleihenkaufs sowie der Aussetzung der Bonitaätsschwellenwerte für griechische, irische und portugiesische Staatsanleihen (qualitativ easing) rechtmäßig ist…

Pressemitteilung: Trichet vor Gericht

Press Release: ECB put to Court

Communiqué de presse: Trichet traduit en justice

Comunicato Stampa Europolis – Trichet in giudizio

Oswiadczenie prasowe: Trichet przed sadem

Endlich: Dr. Stark, der Chef-Ökonom der EZB, ist zurückgetreten

12.09.2011 | Pressemitteilungen

Der von Dr. Jürgen Stark seit der fiskalpolitischen Unterstützung Griechenlands und seiner Banken erwogene Rücktritt ist nun doch noch am 9.9. Realität geworden. Er zeigt die Entmachtung Deutschland innerhalb der EZB seit Beginn der Präsidentschaft Trichets. Obschon die Entscheidung Starks reichlich spät kommt, wird von ihr eine politische Signalwirkung ausgehen: Die EZB unter Trichet hat nichts mit der Bundesbank gemeinsam und Deutschland haftet für die Folgen der EZB-Politik, ohne die geringste Möglichkeit zu haben, die fatalen Wirkungen der Anleihenkäufe auch nur einzuhegen.

Nun rächt sich der bundesdeutsche Glaube an die „politische Unabhängigkeit der EZB“ als Allheilmittel solider Geldpolitik. Während im Bundestag über den „ertüchtigten“ Eurorettungsschirm eine zaghafte Debatte beginnt, entziehen sich seit Jahren der fatalen Entscheidung von Trichet & Co jeglicher politischen Kontrolle durch deutsche Verfassungsorgane. Der Kampf um die rechtliche  Kontrolle der EZB hat also begonnen und muss schnellstens konkrete Formen annehmen. Denn  der größte Eigner der EZB – Deutschland – hat gerade so viel Stimmmacht wie Zypern, Malta und Estland.

Nota bene: Sie finden in der Anlage Weblinks zu jenen Beiträgen von Europolis-Autoren, die frühzeitig auf die Rechtslosigkeit der EZB-Politik hingewiesen haben.

Das Bundesverfassungsgericht lässt die Politik gewähren

7.09.2011 | Pressemitteilungen

*** english Version as download below

Am 7.9. hat das Bundesverfassungsgericht in den seit über einem Jahr anhängigen Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Griechenlandhilfe und des Eurorettungsschirms auf wenigen Seiten die Verfassungsgemäßheit beider Gesetze bestätigt. Das Gericht postuliert lediglich eine verfassungskonforme Auslegung der Beteiligung des Bundestages, d. h. eine Zustimmung zu jedweder Ausreichung von verbürgten Mitteln vor der relevanten Entscheidung. Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden.

Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende „Ertüchtigung“ des Eurorettungsschirms.

Das Bundesverfassungsgericht lässt die Politik gewähren

7.09.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Karlsruhe: Wohlwollender Beobachter statt Verfassungshüter

 *** english Version as download below

Am 7.9. hat das Bundesverfassungsgericht in den seit über einem Jahr anhängigen Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Griechenlandhilfe und des Eurorettungsschirms auf wenigen Seiten die Verfassungsgemäßheit beider Gesetze bestätigt. Das Gericht postuliert lediglich eine verfassungskonforme Auslegung der Beteiligung des Bundestages, d. h. eine Zustimmung zu jedweder Ausreichung von verbürgten Mitteln vor der relevanten Entscheidung. Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden.

Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende „Ertüchtigung“ des Eurorettungsschirms. Kerb

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio befangen?

26.08.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio muss einem Ablehnungsgesuch entgegensehen. Die Europolis-Gruppe, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen diverse Euro-Rettungsmaßnahmen erhoben hat, hegt die Besorgnis der Befangenheit bei di Fabio. Aus ihrer Sicht bestehen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung sowohl in der Sache als auch in der Person. Deshalb hat Prof. Dr. Markus C. Kerber beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht unter Ausschluss von Verfassungsrichter di Fabio über die Verfassungsbeschwerden in Sachen “Griechenland-Hilfe” und “Euro-Rettungsschirm” entscheiden möge…

Das Bundesverfassungsgericht vor Gericht

24.08.2011 | Individualbeschwerde gegen BVerfG, Pressemitteilungen

(Please download english version below) (Version Française ci-dessous)

Das Bundesverfassungsgericht muss einer Beurteilung seines Verfahrens in Sachen Griechenlandhilfe und Euro-Rettungsschirm durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entgegensehen. Diesen Schritt hat nun die Klägergruppe Europolis angekündigt, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsbeschwerde vom 29. Juni 2011 nicht angenommen hatte. Diese hatte sich gegen die Verletzung der grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat gerichtet. „Nun bleibt der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ohne Alternative“, so Prof. Markus C. Kerber, Verfahrensbevollmächtigter der 55 Personen umfassenden Petenten-Gruppe.

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